PC aus Firmenvermögen bei Neukauf anrechnen lassen?

2 Antworten

Es ist dch negal, ob er die den sofort gutschreibt, oder erst nach 14 Tagen. Der Verkauf vom alten ergibt einen Veräußerungsgewinn, weil er schon abgeschrieben ist und der neue wird sofort abgeschrieben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Klar ist das ok. Du buchst den Erlös als Erlös aus Anlagenverkauf und den Restbuchwert - wenn Du da auf 1 € Erinnerungsvermögen eingestellt hast - als Anlagenabgang bei Buchgewinn.

Das wäre bei freihändigem Verkauf genauso, und bei Entnahme auch, nur dass Du dann keinen Verkaufspreis hast, sondern den Wert anders ermitteln musst.