Kann ich als Werkstudent noch ein Kleingewerbe anmelden?

1 Antwort

Niemand kann ein Kleingewerbe anmelden, weil es sowas nicht gibt.

Nun gut, ich denke, es ist dennoch verständlich, was gemeint ist.

Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (was angesichts der Tatsache, dass der Auftraggeber ein Unternehmer ist, natürlich unsinnig ist).

Ertragsteuerlich unbedenklich.

Abgabepflicht besteht für Umsatzsteuererklärung und für Einkommensteuererklärung, nicht aber für die Gewerbesteuererklärung, da Gewerbeertrag unter 24.500.

Sozialversicherungsrechtlich aber scheinselbständig - es darf bezweifelt werden, dass der Auftraggeber dieses Risiko eingehen möchte.