Notar und Gerichtskosten bei Teil-Überschreibung von vermieteter Immobilie an die Ehefrau absetzbar?
Hallo,
Meine Frau und ich besitzen jeweils eine vermietete Immobile. Wir haben uns diese nun wechselseitig überschrieben. Können die Notar und Gerichtskosten hierfür abgesetzt werden und wenn ja als was (Verwaltungskosten,...?). Danke vorab für alle Antworten.
1 Antwort
Was immer es war, ob ein Tausch der Immobilien:
Wir haben uns diese nun wechselseitig überschrieben.
oder jeweils einer ideellen Hälfte im Tausch:
Teil-Überschreibung von vermieteter Immobilie an die Ehefrau absetzbar
Es wären lediglich Anschaffungskosten.
Denn um die Immobilien zu verwalten, wäre diese Wechselseitige Schenkung nicht nötig gewesen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung