Notar und Gerichtskosten bei Teil-Überschreibung von vermieteter Immobilie an die Ehefrau absetzbar?

1 Antwort

Was immer es war, ob ein Tausch der Immobilien:

Wir haben uns diese nun wechselseitig überschrieben.

oder jeweils einer ideellen Hälfte im Tausch:

Teil-Überschreibung von vermieteter Immobilie an die Ehefrau absetzbar

Es wären lediglich Anschaffungskosten.

Denn um die Immobilien zu verwalten, wäre diese Wechselseitige Schenkung nicht nötig gewesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung