Nachträglicher Grundbucheintrag wegen Finanzierung?!

3 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Sicherheit dadurch erhöht, dass eine bisher im Alleineigentum stehende Immobilie nun auf 2 Eigentümer aufgeteilt wird. Du mußt die Bank einfach mißverstanden haben. Es geht vermutlich ausschließlich um eine Mithaftung und die kann auch außerhalb des Grundbuchs erklärt werden. Ob das ratsam ist, bezweifele ich: Es besteht kein Anspruch darauf, Dich in die Mithaftung zu nehmen.

Deine eingangs erteilte Information, die ETW sei von beiden gekauft worden, ist im übrigen absolut nicht nachvollziehbar. Dann wären auch beide Parteien im Grundbuch eingetragen. Meinst Du vielleicht, Ihr habt beide gemeinsam den Kaufpreis finanziert, es ist dann aber nur der Lebensgefährte als Käufer aufgetreten? Dann wäre die von Dir befürchtete Schenkung ja schon eingetreten.

Festhalten läßt sich, dass das wieder mal eine Frage ist, die zur Beantwortung für ein Forum ungeeignet erscheint: Um überhaupt nachvollziehen zu können was sich hier ereignet hat, müßte man alle Unterlagen, insbesondere Kaufvertrag und Grundbuchauszug vorliegen haben.

Die Wohnung kostet 74'000 EUR

Und er hat sie gekauft - steht allein im Grundbuch und im Kaufvertrag. Aber ICH ALLEINE trage die Finanzierung.

Die Wohnung wird vollfinanziert!

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@maan2013

Das ließe sich durch Eintragung einer Grundschuld und der persönlichen Mithaftung des Lebensgefährten für die Darlehensschuld lösen.

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@Privatier59

Ich denke mal eine Grundschuld steht schon drin.

Oder es ist (leider geht es aus dem Sachverhalt nicht hervor), noch eine frische Sache, die noch gar nicht abgewickelt ist.

Dann ist die Haltung der Bank nicht so unverständlich. Es ist für ein Bank unangenehm (Du hast Recht, rechtlich wäre es kein Problem), wenn der Sicherungsgeber (Immobilieneigentümer) nur die dingliche Sicherheit gibt und der Darlehnsnehmer mit dem Sicherungsobjekt keine Verbindung hat.

Einfach Verwicklungsmöglichkeiten bei der Verwertung.

Daher verstehe ich die Bank, dass es denen lieber ist, wenn sie im Grundbuch ist.

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  1. Wenn Dein LG im Grundbuch steht, dann habt nicht ihr eine Wohnung gekauft, sondern er. Wo der Unterschied ist, würdest Du merken wenn er stirbt (Gott möge es verhindern).

  2. Dadurch, dass Du nicht im Kaufvertrag stehst, habt ihr Euch einen ganzen Strauß an Problemen ins Haus geholt.

  3. Wenn am Grundbucheintrag was geändert wird, ist es entweder a) eine Schenkung = Schenkungssteuer, oder b) Ein kauf = Grunderwerbsteuer

  4. Es muss errechnet werden, wie Ihr billiger wegkommt. Vermutlich ist es die Schenkung. Beispiel: Wohnungswert 160.000,- minus Belastung 120.000,- = Wert 40.000,-, Schenkung 1/2 = 20.000,- = steuerfrei. Also, solange der Wert der Wohnung, abzüglich der Belastung 40.000,- oder weniger ist, kann er Dir steuerfrei die Hälfte schenken.

  5. Sind die Wertverhältnisse anders, dann könnte der Kauf besser sein, weil die Schenkungssteuer auf den Betrag, der höher ist als 20.000,-, 30 % beträgt.

  6. Zur Zeit hast Du alle Nachteile. Kein Eigentum an der Wohnung, aber die Schulden am Hals.

  7. Wenn Deinem LG im Moment was passieren würde, bekämen seine Erben (Kinder, Eltern, Geschwister) zumindest einen Pflichtteil, wenn Du lt. Testament Alleinerbin wärst. Gäbe es kein Testament, würdest Du nichts bekommen.

  8. FRage (mußt Du nicht beantworten, nur für Dich selbst) welcher Idiot hat Euch in der Sache beraten? Einen größeren Feind als den, kannst Du nicht haben.

würdest Du merken wenn er stirbt (Gott möge es verhindern).

Ich weiß zwar nicht, ob wir das erleben würden, aber ich kann dir hier eine Wette anbieten: Er wird es nicht verhindern.

FRage (mußt Du nicht beantworten, nur für Dich selbst) welcher Idiot hat Euch in der Sache beraten? Einen größeren Feind als den, kannst Du nicht haben.

Ein Steuerberater hat da jedenfalls nicht mitgewirkt, das ist sicher.

Hier gibt es wohl nur eins: Heiraten, ganz schnell heiraten. Bevor der Lebensgefährte merkt, warum.

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@EnnoBecker

steuerlich die ideallösung, aber ob ich jemanden heiraten würde, der versucht hat mich so grausam über den Tisch zu ziehen?

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@wfwbinder

aber ob ich jemanden heiraten würde

du sollst ja geheiratet werden....

;-))))

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@EnnoBecker

@EnnoBecker

Ach Enno, das liebe ich an Dir, Du siehst immer nur das Gute im Menschen.

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@blnsteglitz

@blnsteglitz

Dann hatte ich die Bemerkung seitenverkehrt verstanden.

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Ich habe den Kommentar zur anderen Antwort gesehen, die Wohnung hat 74.000,- gekostet.

Wenn die Wohnung mit 34.000,- oder mehr belastet ist, kann Dir die Hälfte geschenkt werden.

Machte das ruhig, damit Du gesichert bist. Zur Zeit ist Deine Position sehr schlecht.

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@wfwbinder

Da Vollfinanzierung vorliegt, also der Wert im Sinne von Schenkungs- und Erbschaftsteuer 0,- ist, könnte man Dir auch alles übertragen.

Würde ja den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen.

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@wfwbinder

Nö, wfwbinder, das mit dem Schenken wird nichts.

Wir haben hier ja keine Lastenübernahme (die Lasten hat sie doch schon). Und wenn wir eine hätten, wäre es ein Kauf.

Der Wert der Wohnung ist 74.000, und die Hälfte davon sind....äh....grübel....kopfkratz... also 50% davon.

Das wären immer noch 17.000 über dem Freibetrag § 16 ErbStG.

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@EnnoBecker

Entschuldige, sehe ich anders. wirtschaftliche Betrachtungsweise, die schulden stehen in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb.

GRundbuchliche Betrachtungsweise, die Grundschuld ist zugunsten der Bank.

Sie kann doch nicht die Schulden haben und noch 5.100,- Euro zahlen müssen.

Die Spitze der Gemeinheit, wenn ich mal Deiner Argumentation folge, wäre doch, dass wenn sie das Darlehn, was er für die Finanzierung hatte, abgelöst hat, sie ihm 74.000,- geschenkt hätte.

Kann doch auch nciht gewollt sein.

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@wfwbinder

Ist aber so.

Er hat das Grundstück und sie nicht. Bis dahin sind wir einig, oder?

Ein bisschen schwach sie die SV-Darstellung hier:

jetzt kam durch seine Selbständigkeit das Problem der Finanzierung auf, so das diese komplett auf mich alleine läuft.

Heißt das, dass er zunächst selbst auch Darlehensnehmer war oder nicht. Das würde ja hier einiges ändern.

So, wie wir es bisher verstanden haben, hat sie ein Darlehen aufgenommen und das Geld halt ausgegeben. Ein Grundstück hat sie damit jedenfalls nicht gekauft.

Die Schulden stehen in dem Fall überhaupt nicht im Zusammenhang mit dem Erwerb.

Dass das nicht gewollt war, ist klar. Deshalb sehe ich hier einen Beratungsfehler, womöglich kann man den Berater in die Haft nehmen.

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@EnnoBecker

Einigen wir uns, wenn wir alle Unterlagen hätten, einschließlich Startfinanzierung, Zahlungsbelegen der Nebenkosten und Notarvertrag, dann könnten wir zu einer abschließenden Bewertung kommen.

Wie auch immer die Situation wie zur Zeit ist eine Sammlung von Zeitbomben, ohne dass man sehen kann, wie lang die Zünder sind.

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maan:

Dein "selbständiger" Ehemann hat eine ETW zu Alleineigentum gelkauft und den Kaufpreis von 74 000 € in voller Höhe fremdfinanziert. Die ETW haftet aufgrund Grundschuldeintrag dinglich, du und dein Ehemann aufgrund eines abstrakten notariellen Schuldversprechens mit Vollstreckungsunterwerfung mit eurem gesamten sonstigen Vermögen persönlich als Gesamtschuldner. Richtig?

Die Bank verlangt von dir Miteigentum. Ich kann nicht erkennen, dass sich dadurch die Sicherheit für die Bank erhöht.