Nicht komplette Inanspruchnahme eines KfW-Darlehens

2 Antworten

Dieser Bereitstellungszins von 0,25 fällt ja an, wenn nicht innerhalb der vereinbarten Zeit nicht abgerufen wird.

Du willst aber eine völlig Umstellung.

Also zur KfW und neu verhandeln. Es ist nun eine andere Maßnahme, oder ein anderes Maßnahmenpaket.

Also zur KfW und neu verhandeln.

Der Rat funktioniert nicht. Ansprechpartner für den Kreditnehmer ist zunächst sein zuständiger Finanzierungspartner für die Finanzierung. Früher sagte man einfachheitshalber "seine Hausbank". Alles muss über sie laufen. Sie hat sicherlich auch schon einige Erfahrungen mit solchen Fragen.

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Es ergibt sich bei Deiner umfangreichen Reduzierung des beantragten Vorhabens die Frage, ob die verbleibende Maßnahme überhaupt noch förderungswürdig ist!

Wäre das zu bejahen, dann muß der voraussichtlich nicht erforderliche Betrag sofort von dem zwischengeschalteten Finanzierungsinstitut an die KfW zurückgegeben werden.

Bitte lies Dir die Kreditbedingungen (Ziff. 1.1 und 2.1) durch: https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000002388-AGB-f%C3%BCr-IK-EKN.pdf (ganzen Link kopieren!)

Laut Kreditvertrag wären bei Nichtinanspruchnahme einer bestimmten Summe pro Monat 0,25 % dieses Betrages, der nicht abgerufen wird, fällig.

Das nennt sich Kreditbereitstellungsprovision, die solange für den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag zu zahlen ist, bis Auszahlung oder Reduzierung des Kreditbetrages erfolgt. Also umgehend den Kreditbetrag reduzieren lassen.