Neuer Terrassenbelag bei Vermietung absetzen?

3 Antworten

Erhaltungsaufwendungen. In der Steuererklärung in Anlage V, Seite 2 - Zeile 40.

Bei mehreren Posten - die Summe dann ( Zeile 51 ) übertragen auf Seite 1 - Zeile 22.

Viel Erfolg b

Ich würde das als Erhaltungsaufwand abziehen. Aus meiner Sicht kein Problem.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Versuch macht klug!

Nicht lange fragen, reiche das als Erhaltungsaufwand ein und gut ist.

Wenn das das FA anders sieht, werden die schon korrigierend eingreifen.

Viel Erfolg! 🍀🍀🍀