Neuer Terrassenbelag bei Vermietung absetzen?
Hallo, ich habe letztes Jahr die Dachterrasse meiner vermieteten Eigentumswohnung mit Holzdielen belegen lassen (Untergrund davor waren Bitumenbahnen).
Leider liegen die Kosten (netto) knapp über 4000€ und ich bin mir nicht sicher, wo ich diese in der Steuererklärung angeben sollte.
Sind das Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand?
Wenn es Herstellungskosten sind, dann müsste es die Möglichkeit geben, die Kosten auf 10-15 Jahre abzuschreiben, denn das wäre vermutlich die Nutzungsdauer.
Bei Erhaltungsaufwand könnte ich die Kosten komplett absetzen oder über 2-5 Jahre abschreiben?
Weiß jemand Bescheid, wo die Kosten einzuordnen sind?
danke und Grüße!
3 Antworten
Erhaltungsaufwendungen. In der Steuererklärung in Anlage V, Seite 2 - Zeile 40.
Bei mehreren Posten - die Summe dann ( Zeile 51 ) übertragen auf Seite 1 - Zeile 22.
Viel Erfolg b
Ich würde das als Erhaltungsaufwand abziehen. Aus meiner Sicht kein Problem.
Versuch macht klug!
Nicht lange fragen, reiche das als Erhaltungsaufwand ein und gut ist.
Wenn das das FA anders sieht, werden die schon korrigierend eingreifen.
Viel Erfolg! 🍀🍀🍀