Heizöl über 2 Jahre absetzen (Arbeiszimmer) Nutzungsdauer?

2 Antworten

Wenn ich jedes 2. Jahr eine Rechnung von z. B. 2500 EUR für Heizöl habe und die anderen Jahre nichts, kann ich in den Heizöl-Jahren nur 1250 EUR für das Arbeitszimmer ansetzen und kann alle Rechnungen, die darüber ich darüber hinaus habe, nicht absetzen. In den Jahren ohne Heizöl fehlt mir dann ein absetzbarer Betrag und ich muss Steuern zahlen, obwohl da ja auch geheizt wird.

Ich habe Afa nur als Modell genommen, da ich das kenne, also über die Nutzungsdauer auf mehrere Jahre eine Rechnung absetzen.

FiFo sagt mir nichts. Wie kann ich den jährlichen Verbrauch ohne Zähler ermitteln?

Vielleicht drücke ich mich unklar aus?

Andri123  09.11.2019, 16:44

M.E. kannst Dich da nur zwischen der Ersparnis für die zweijährliche Bestellung und der Ersparnis für die jährliche Absetzung der jährlich gezahlten Rechnungen entscheiden.

2
LittleArrow  10.11.2019, 09:58
Wie kann ich den jährlichen Verbrauch ohne Zähler ermitteln?

Wie bestimmst Du den Füllgrad des Tanks, bevor Du das Heizöl bestellst? Wohnst Du in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus? Ist es Dein Eigentum oder hast Du einen Vermieter?

Vielleicht werden dann noch genauere Antworten möglich sein.

FiFo = First in - first out oder "die älteste Füllung (und deren Anschaffungswert) wird zuerst verbraucht, dann die nächstältere. Dieser ältere Verbrauchswert wird - sofern es keine Vermieterabrechnung gibt - im Zuge einer fiktiven Verbrauchsabrechnung bestimmt und der dann in der Steuererklärung angesetzt.

PS. Gib bitte künftig Deinen Kommentar in der Kommentarfunktion zur jeweils zugehörigen Antwort ein und nicht als neue (eigene) Antwort, damit die Sachverhaltszuordnung nicht auseinandergerissen wird und der jeweilige Antwortgeber benachrichtigt wird.

1
19Ama74 
Fragesteller
 10.11.2019, 17:07
@LittleArrow

Hallo little Arrow,

den Füllgrad bestimmen wir P x Daumen mit einem Stab, den wir in den Tank halten und dann messen und dann das Volumen ca. ausrechnen.

Einfamilienhaus und selbst bewohnt.

Vielleicht hat Andri123 recht (wenn ich ihn richtig verstanden habe) und ich muss mich damit abfinden, vielleicht jedes 3. Jahr (ohne Lieferung) nichts absetzen zu können, da eine jährliche Lieferung (wenn nicht unbeding nötig) ja mehr ct. pro Liter und Liefergebühr bedeuten, oder war das nicht so gemeint?

0
19Ama74 
Fragesteller
 10.11.2019, 17:09
@19Ama74

Noch eine Frage:

Kann man den Überschüss aus einer vermieteten Wohnung auf beide Eheleute splitten (also mein Mann z. B. 500 EUR und ich 600 EUR, statt einer 1100 EUR) und wem rechnet man mehr zu, dem der mehr Steuern bezahlt hat oder dem, der mehr absetzen kann oder ist das bei gemeinsam veranlagten Eheleuten egal?

Vielen herzlichen Dank im Voraus.

0
Andri123  10.11.2019, 21:43
@19Ama74

Doch, es war so gemeint. Es gilt das Abflußprinzip, also die im Kalenderjahr tatsächlich gezahlte Rechnung. Eine gewisse Aufteilung könnte man höchstens über eine Aufteilung der Zahlung auf verschiedene Kalenderjahre erreichen. Z.B. bei Lieferung zum Jahresende 2019 eine Anzahlung von 1250,-€ in 2019 überweisen und die restlichen 1250 erst ab dem 1.1.2020.

1
LittleArrow  10.11.2019, 23:15
@19Ama74

Wenn diese Zusatzfrage mit Deinem Einfamilienhaus zu tun hat, dann gibt es offenbar eine Nebenkostenabrechnung für Euch und die Mietwohnung, die dann auch Basis für Deine Heizkostenzurechnung ist.

Wenn die Zusatzfrage nichts mit dem EFH zu tun hat, dann stelle die Frage lieber gesondert ein.

0

Bei einer Betriebskostenabrechnung werden die Kosten jährlich für das individuelle Abrechnungsjahr ermittelt. Darin enthalten sind dann die Kosten für den Heizölverbrauch im Abrechnungsjahr. Die Kosten werden nach der FiFo-Methode ermittelt wie im Mietrecht.

Wozu brauchst Du dann stattdessen einen AfA-ähnlichen Ansatz?