Nebenkosten Hauptwohnsitz?

2 Antworten

Ich will zur Verdeutlichung meiner Antwort mit einem Beispiel eines umgekehtrten Falls beginnen. Und zwar nehmen wir theoretisch an, es würde nicht jemand ausziehen, sondern es zieht zusätzlich jemand ein, jedoch meldet sich die Person nicht im Einwohnermeldeamt an. Dann ist es eine Person mehr in der Wohnung. In diesem Fall würde der Verwalter darauf bestehen, dass diese Person in den Nebenkosten zu berücksichtigen ist. Und das ist dann auch völlig korrekt. Andere Bewohner des Hauses könnten beanstanden, dass die Personenzahl falsch ist.

Ich will damit aufzeigen, dass es keine Rolle spielt, ob jemand gemeldet ist. Natürlich muss man sich laut Bundesmeldegesetz korrekt anmelden, ganz klar. Aber darum geht es für diese Frage nicht. Es sind unterschiedliche Themen. Für die Nebenkosten ist relevant, wer faktisch die Wohnung nutzt, wenn auch nur zeitweise. Der Verwalter muss mit 2 Personen rechnen.

Nebenbei angemerkt hat sich dein Sohn aber tatsächlich ordnungswidrig verhalten, wenn er bei euch nicht mehr wohnt. Denn gemäß §17 Bundesmeldegesetz muss man sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Umzug ummelden.

Muss ich mich damit abfinden?

Ja ..... Junior ist weiter hin mit Hauptwohnsitz sprich Lebensmittelpunkt in der elterlichen Wohnung gemeldet.

Nur ( mal am Rande ) woher weiß der Verwalter, dass Junior noch bei Euch gemeldet ist?

hansK 
Fragesteller
 11.05.2020, 11:36

Der Verwalter will eine Abmeldebestätigung

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wilees  11.05.2020, 13:32
@hansK

Sorry aber eine Abmeldebestätigung wird seitens eines EWA nicht erstellt. Maximal kann eine aktualisierte Meldebestätigung ( wieviele Bewohner in der Wohnung gemeldet sind ) gegen Gebühr erlangt werden.

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