kann ich 20-jährigen Sohn meiner Lebensgefährtin rauswerfen?
Guten Tag,
der Sohn meiner Lebensgefährtin ist 20 Jahre alt und macht mir das Zusammenleben zur Hölle. Er arbeitet 2 mal die Woche, die restlichen 5 Tage schlägt er sich die Nächte um die Ohren. Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin in einer Mietwohnung, wir sind beide als Hauptmieter eingetragen und zahlen zu gleichen Teilen die Miete. Ich arbeite hauptberuflich im Nachtdienst, der Sohn weckt mich täglich mit seinem Verhalten mehrmals auf, seine Freundin kommt ebenfalls wann`s ihr paßt. Er bezahlt nichts, leistet sonst keinen Beitrag im Haushalt und man kann davon ausgehen, daß er weder einer geregelten Arbeit nachgehen wird, oder glaubhaft studieren wird, da er immer schon stinkfaul war. Sein Vater ist in Pension und lebt in einer Eigentumswohnung. Welche Möglichkeiten habe ich, um ihm rauszubekommen?
3 Antworten
Welche Möglichkeiten habe ich, um ihm rauszubekommen?
Du alleine ? - ohne die Zustimmung / den Willen von dessen Mutter, welche neben Dir gleichberechtigte Hauptmieterin ist, definitiv keine.
Dein zusätzliches Problem, Du kannst ohne Zustimmung der Freundin noch nicht einmal den Mietvertrag deinerseits kündigen - selbst wenn Du ausziehst haftet Ihr weiterhin gesamtschuldnerisch. Denn auch wenn die Freundin der Kündigung zustimmen würde - der Vermieter müsste auch gewillt sein, das Mietverhältnis mit der Freundin alleine weiterzuführen.
Gegen den - lebensverweigernden - jungen Mann kommt Ihr also nur mit vereinten Kräften an.
wichtig ist , was Deine Lebensgefährtin dazu sagt.
Wenn sie Deiner Meinung ist, also ihr Euch "einig" seid, dann setzt ihn vor die Tür.
Wenn Du zur Miete wohnst, besorg Dir ein anderes Schloß im Baumarkt, das ist erlaubt, Du musst es nur aufbewahren, wenn Du wieder ausziehst, muß das dann wieder reingestzt werden, da es Bestandteil der Wohnung ist.
Wenn Deine Lebensgefährtin nicht Deiner Meinung ist, also das Verhalten ihres Sohnes toleriert, tja dann kannste nix machen, naja abwägen ob Du nicht ausziehst.
Aber ihr müsst Euch da einig sein.
Ich persönlich würde mit Deiner Lebensgefährtin sprechen, und dann neues Schloß rein ...und dann schmoren lassen, und wenn er wieder rein will, dann "Kostgeld" vereinbaren., ansonsten kann er ja zu seiner Freundin ziehen.
Und was sagt deine Lebensgefährtin dazu? Hat sie ihn aufgenommen? Dann müsst ihr euch einig werden. Wenn er ihr Einverständnis hat, dann kannst du ihn nicht einfach vor die Tür setzen.
Die Begründung dürfte sein, dass ihr beide Hauptmieter seid und "vor die Tür setzen" nur funktioniert wenn Ihr euch beide einig seid. Vielleicht könnt Ihr euch ja darauf einigen, dass er sich innerhalb von X Wochen eine neue Bleibe suchen soll da er dann die bisherige gemeinsame Wohnung aufgrund unhaltbarer Zustände verlassen muss.
wir leben zusammen seitdem er 12 ist, daß sich das Zusammenleben nun mal so entwickelt kann man im Vorhinein nicht wissen. Wie ist die Begründung, daß ich ihn nicht vor die Türe setzen dürfte?