Nebeneinkünfte Referententätigkeit?

2 Antworten

Erstmal musst Du den Gewinn aus der Dozententätigkeit ermitteln.

Also Honorar 1.100,- euro abzüglich der Betriebsausgaben (Fahrtkosten, Telefon, Bürobedarf, Internet).

Der Gewinn geht über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung ein.

Ja du musst deine Nebentätigkeit als selbstständige beziehungsweise freiberufliche Nebeneinkünfte in deinem Lohnsteuerjahresausgleich angeben. ( Aber mal ganz unter uns, ich habe noch nie gehört, dass das Finanzamt einen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer einer Steuerprüfung unterzogen hat. Wenn schon machen Sie das beim Arbeitgeber. Also daher: Keine Panik 😉😉) Da lacht nur der Hoeneß!!!

Und noch ein Tip: Wenn du als Referent noch ein paar Euro dazu verdienst, kannst du diese Tätigkeit ohne Gewerbeschein, gemäß Paragraph 18 Einkommensteuergesetz als freiberufliche Tätigkeit ausüben.

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Da frage mal Deinen Papi um Rat.

Genau weil der Auftraggeber eventuell mal geprüft wird, oder eine Liste der Dozentenhonorare beim Finanzamt einreicht, ist es nicht sehr gut, wenn der Frager diese Einkünfte verschweigt.

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Was ist ein Lohnsteuer-Jahresausgleich?

Schuster - bleib bei deinen Leisten.

Und rufe hier gefälligst nicht zur Steuerhinterziehung auf !!

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