Nachteilsausgleich Steuern - Kann man den Steuerbescheid des Ex-Partners anfordern?
Guten Tag,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage. Wir haben zur Zeit das Problem, dass die Ex-Frau meines Mannes einen bestimmten Betrag von ihm erstattet haben möchte (Nachteilsausgleich Steuern). Das ist kein Problem, mein Mann zahlt dieses. Die Summe ist allerdings doch recht hoch und er möchte es gerne einmal überprüfen lassen und hat seine Ex-Frau gebeten ihm den Steuerbescheid zu schicken. Sie sagt, darauf seien zu sensible Daten und sie hätte sie Summe schließlich schon berechnen lassen, die er zahlen soll. Demnach stellt sie den Bescheid zur Überprüfung nicht zur Verfügung.
Muss mein Mann den geforderten Betrag zahlen oder hat er das Recht den Bescheid einzufordern und prüfen zu lassen.
Ich wäre über Antworten sehr dankbar,
liebe Grüße Anna
2 Antworten
Demnach stellt sie den Bescheid zur Überprüfung nicht zur Verfügung.
Sie muss im Falle dessen ihren ( berechtigten ) Anspruch nachweisen - ansonsten gibt es halt keine "Ausgleichszahlung".
Natürlich kann er den Bescheid anfordern.
Entweder sie schickt ihn selbst, oder sie trägt die Anwalts- udn Gerichtskosten für die Anforderung.
Ich kann auch das Argument der Frau nicht verstehen, im Steuerbescheid sethen nur Zahlung und keine sensieblen Daten. Höchstens in den Erläuterungen gibt es Tet udn auch dort würde nur stehen, dass z. B. Ausgaben für ärztliche Behandlungen nicht abgezogen wurde,
Ar beDinen Mann interessieren ja solche Dinge nicht, sondern nur die Berechnung des Einkommens.
eben... wir können es nicht nachvollziehen. Eventuell verlangt sie mehr als das ihr zusteht. Aber das wissen wir nicht. Wir hatten nur Angst, dass wenn mein Mann erst den Bescheid komplett einsehen will und sich somit die Zahlung verzögert, es Ärger geben könnte. Er bezahlt selbstverständlich die Summe, aber er möchte sie halt erst auf Richtigkeit überprüfen.
Vielen Dank, das hilft uns sehr weiter.