Mahnung erhalten, trotz beglichener Steuerschuld?
Meine Frau hat für 2018 ihre Steuer selbst gemacht, da die VLH dies aufgrund von selbsständigen Einkommen nicht mehr machen konnte. Sie hat dafür online Formulare ausgefüllt und natürlich probiert so viel wie möglich von der Steuer abzusetzen.
Dann bekam Sie ihren Steuerbescheid mit einer Summe die etwas höher war, als ihr vom Programm hochgerechnet wurde, also ca. 300 Euro höher. An dem Bescheid war eine Liste angehängt mit Dingen die Sie noch nachweisen soll. Da Sie absolut keine Zeit dazu hatte, sich jetzt noch lange mit den Nachweisen rumzuärgern, hat Sie einfach die angegebene Summe überwiesen und dachte damit sei das Thema erledigt. Der Bescheid war auch nicht aufgeschlüsselt, deshalb ging Sie davon aus, dass dieser so stimmen würde.
Heute hatten wir eine Mahnung im Briefkasten für eine Rechnung, die wir nie erhalten haben, in dem das Finanzamt aufschlüsselt, dass es noch über Tausend Euro Einkommenssteuer, Soli und Kirchensteuer erhält. Das sind Summen, die auf keinen Fall zustandekommen können, wenn es um die fehlenden Nachweise geht. Besonders Soli und Kirchensteuer hätten doch im ursprünglichen Bescheid bereits enthalten sein müssen.
Falls relevant: Wir waren 2018 noch nicht verheiratet.
Wie kann sowas passieren? Wir sind da ratlos und auch über die Art und Weise wie das Finanzamt kommuniziert sehr verärgert, da Sie nie einen aufgeschlüsselten Bescheid bekommen hat.
War der Bescheid unter Umständen garkein endgültiger Bescheid, sondern nur eine Zwischensumme? Wir können uns das nicht erklären.
2 Antworten
Die mangelnde Kommunikazion liegt in erster Linie bei deiner Frau, nicht beim Finanzamt.
Das Finanzamt versteht keinen Spaß, wenn man nicht reagiert.
Vieles lässt sich aus der Welt schaffen, wenn man miteinander redet, so auch hier.
Wenn Ihr keine Aufforderung zu einem weiteren Zahlbetrag erhalten habt, dann einfach mal anrufen und den Sachverhalt klären.
Woher bitteschön soll das Finanzamt wissen, dass Ihr einen Brief nicht erhalten habt?
Oder wo auch immer der Fehler liegt....
Falsche Grundannahme.
Das Finanzamt hat sich nach der Erklärung gerichtet und lediglich einige Punkte gestrichen. Welche das waren müsste auch im Bescheid gestanden haben.
Die Rückfragen wegen nachweisen, bezogen sich auf Ausgaben, die man akzeptiert hat, wenn sie nachgewiesen würden. Da die nicht nachgewiesen wurden, wurden sie dann gestrichen und es müsste einen korrigierten Bescheid gegeben haben.
Wenn der zweite, korrigierte Bescheid nicht zugegangen ist, müßte man doch erstmal die Übersendung desselben verlangen.
Wenn man den Bescheid dann hat, und für 1.000,-€ bzw. 1300,-€ doch die Zeit für die Übersendung der Belege hätte, könnte man doch einen Änderungsantrag innerhalb von vier Wochen stellen. Oder Einspruch einlegen.
Oder?