Nach Vollstreckung - Inkassobüro Vergleich anbieten?

2 Antworten

  1. Ich würde NIEMALS einen Mahnbescheid ignorieren und es zu einem VB kommen lassen. Damit wären alle Forderungen bestandskräftig und vollstreckbar, selbst die oft zu hohen Inkassokosten (Die hier aufgrund der Kenntnis von der Situation des Schuldners gänzlich rechtswidrig sind). Ferner muss der Schadenersatz der Höhe nach geprüft werden. Es gilt Grundpreis bis reguläres Vertragsende x 50% als Maximum möglichen Schadenersatzes. Ist jetzt eh zu spät, das Dingen ist tituliert.
  2. Ratenzahlung ist immer eine Kulanzleistung des Gläubigers auch einem Vergleich muss nicht zugestimmt werden. Man sollte sich immer an den Gläubiger selbst halten und versuchen das Inkassobüro aus o.g. Gründen außen vor zuhalten.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Christine235 
Fragesteller
 07.05.2020, 14:51

Hallo Kevin,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Ich bin ganz Deiner Meinung, der "junge" Mann hat leider alle Briefe/Mahnung irgendwann ignoriert, Umschläge nicht mehr aufgemacht und so kam es bis zur Vollstreckung.

Wenn jetzt ein Vergleich angestrebt wird mit einer Einmalzahlung, wie hoch sollte dieser vorgeschlagen werden? Direkt an den Gläubiger? Was ist mit den Kosten, die das Inkassobüro veranschlagt hat (habe sie oben einzeln aufgeschlüsselt). Besteht überhaupt eine Aussicht, dass so ein Vergleich Erfolg bringt?

Vielen Dank schon mal.

0
Christine235 
Fragesteller
 10.05.2020, 13:33
@Christine235

Hallo Kevin,

ich würde mich sehr über eine weitere Hilfe von Dir freuen.

Vielen Dank und viele Grüße

Gabriele Siebert

0