Wie kann ich eine einstweilige Einstellung eines Vollstreckungungstitel beantragen?

6 Antworten

Wenn es so ist, dass Du die Schulden schon vor Jahren bei einem anderen Inkassobüro bezahlt hast -also die Schuld beglichen ist - und sich jetzt ein weiteres Inkassobüro (mit dem gleichen Titel - Achtung: Aktenzeichen vergleichen!), bei dir beitreiben will, kommen harte Zeiten auf dich zu. ;-(

Vermutlich ist es so, dass das alte Inkassobüro den (erledigten) Titel weiterverkauft hat. Es gibt aber auch eine andere Variante: Altes Inkassobüro macht zu (daher auch unerreichbar) und macht unter neuen Namen an anderer Stelle wieder auf. Wartet ein paar Jahre und beginnt die Beitreibung erneut.

Hoffentlich hast du deine Strafanzeige gegen beide Inkassobüros gerichtet.

Learning: Nach Erledigung der Schuld muss der Gläubiger den Originaltitel, auf Anforderung, an dich herausgeben. Erst dann, ist er wirklich ungültig und nicht mehr beitreibbar.

Die Strafanzeige bringt dir aber keinen Vollstreckungsschutz. Mit viel Glück stellt der Staatsanwalt nicht direkt wegen "mangelndem öffentlichen Interesse" sofort ein, sondern ermittelt wenigstens.

Defakto kannst Du nur beim Vollstreckungsgericht eine Vollstreckungsschutzklage einreichen. Eine einstweilige Einstellung der Vollstreckung ist nur möglich, wenn Du eine Sicherheitsleistung hinterlegst, die i.d.R. der Höhe des Titels entspricht.

Dieses rechtliche Terrain ist mit Tretminen, Fallstricken und unerwarteten "Nickligkeiten" nur so gespickt. Als Laie hat man - in vom dir beschriebenen Fall - so gut wie überhaupt keine Chance.

Such dir deshalb einen auf Vollstreckungsrecht spezialisierten Anwalt - und selbst da musst Du ganz genau hinschauen, wen Du beauftragst. Der Familienadvokat ist definitiv mit so einer Sache überfordert.

Danke für deine Auskunft, da erwartet mich ja noch etwas..

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Hoffentlich hast du deine Strafanzeige gegen beide Inkassobüros gerichtet.

Da man sowieso keine Firmen anzeigen kann, richtet man die Anzeige normalerweise gegen Unbekannt bzw. die Staatsanwaltschaft macht das erst mal so. Man schildert die Sachlage und benennt die Inkassos und den Gläubiger. Dann wird ggf. bei ausreichendem Verdacht eine Ermittlung eingeleitet, was exakt da intern passiert ist und ob das "nur ein Versehen" (beliebte Ausrede) war oder wirklich irgendwo ein Vorsatz erkennbar ist.

Ich würde mir von der Anzeige auch nicht viel versprechen. Aber dennoch ist sie extrem wichtig. Vor allem aus zwei Gründen:

A) Sie sendet an das Inkasso bzw. den Gläubiger deutlich ein Signal aus, dass man sich nicht verarschen lässt. Denn die werden ja zu irgendeinem Zeitpunkt mit den Ermittlungen konfrontiert.

B) Bei Häufung des Ganzen, wenn also mehrere so etwas anzeigen, reicht die Ausrede "Nur ein Versehen" dann nicht mehr. Und dann zieht auch das Argument "kein öffentliches Interesse" irgendwann nicht mehr.


Eine einstweilige Einstellung der Vollstreckung ist nur möglich, wenn Du eine Sicherheitsleistung hinterlegst, die i.d.R. der Höhe des Titels entspricht.

Das stimmt so nicht. Im Endeffekt ist beides möglich, sowohl eine Einstellung ohne Sicherheitsleistung, als auch eine mit. Siehe §769 ZPO. Mitunter entscheiden Gerichte bei sehr eindeutigen Glaubhaftmachungen (so heißen Beweise im Verfahren einer einstweiligen Anordnung), dass keine Sicherheitsleistung vonnöten ist bzw. geben Hinweise, dass man doch bitte das Geld hinterlegen solle oder glaubhaft machen soll, dass man derzeit nicht genug Geld hat.

Als Laie hat man - in vom dir beschriebenen Fall - so gut wie überhaupt keine Chance.

Wie kommst du auf diese Idee? Alles steht und fällt mit den Beweisen, die man noch hat. Hat man keine, kann der Anwalt auch keine Wunder vollbringen. Vielleicht findet er Lücken, kann vielleicht irgendwo eine Verwirkung herdichten, aber es wird schwer.

Hat man Beweise, wie die Kontoauszüge, kann man durchaus das Inkasso direkt damit konfrontieren und deutliche Worte wählen. Dann geben die extrem schnell auf. Die wissen nämlich oft nur zu gut, dass das längst bezahlt ist. Sie versuchen es erst.

Erst wenn sie sich unbeeindruckt zeigen und die Drohmaschinerie weiterläuft, erst dann wäre der Weg frei, vor Gericht zu ziehen. Dann sollte man ggf. schon einen Anwalt engagieren. Macht weniger Stress und wenn man Beweise hat und die Sachlage damit sehr eindeutig ist, muss die Gegenseite dann den eigenen Anwalt bezahlen, weil sie verlieren wird.

Aber ja, ich gebe dir Recht, dass man auf jeden Fall einen Anwalt einschalten sollte, wenn man sich unsicher ist oder den Stress nicht so direkt antun möchte. Die Sachaufklärung, die können wir hier bei GF durchaus schon mal machen. Also die Frage klären, wie die Situation nun genau ist und welcher Weg insgesamt sinnvoll ist. Dazu habe ich in eigener Antwort was geschrieben.

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@mepeisen

Sry, sind natürlich hier nicht bei GuteFrage, sondern bei der Schwester-Plattform :-) Freudscher Verschreiber :-)

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Hast du noch die Kontoauszüge? Du hast deine Schulden bezahlt. Und glaubhaft machen können dass du es getan hast? Dann kann ja nichts mehr passieren. Lass dich ruhig verklagen. Die Klage wird abgewiesen. Du hast bezahlt.

Hat man alles bezahlt bekommt man den "Titel im Orginal" vom Schuldner.

Der Zinsforderung erst einmal wiedersprechen, da die Zinsen verjährt sind, die können sie sich in die Haare schmieren. Dann belegt man die Zahlung der Schuld und fordert das Inkasso auf den Titel auszuhändigen.

Die kaufen so was im Paket und versuchen ihr Glück. Evtl. ist das der selbe Inhaber.

Ich würde die "als Rechtsnachfolger des letzten Inkasso" auffordern den Titel im Orginal auszuhändigen da die Forderung restlos (Datum) beglichen würde. MIt Frist von 14 Tagen und mit EInschreiben Rückschein. Erkläre: Sie mögen in den Rechtsstreit auf Seiten der alten Inkasso eintreten wenn du ihnen den Streit verkündetest. Du würdes dich freuen das Verfahren nun endlich abschließen zu können.

Ist zwar etwas gepockert, aber was solls.

Du hast hoffenlich Zahlungsnachweise und Vereinbarungen?

Ganz wichtige Frage: Was ist aktuell passiert? Und was hast du von damals noch so an Beweisen? Liegt dir die Einigung von damals noch schriftlich vor? Hast du die Kontoauszüge noch?

Ich vermute mal, dass du die Beweise von damals noch hast. Ansonsten wird es erst mal schwer nach so langer Zeit noch was dagegen zu unternehmen. Denn erst mal behauptest du ja etwas für dich Günstiges und das musst du im Streitfall vor Gericht beweisen. Eine einstweilige Verfügung bedeutet zwar, dass man etwas nur glaubhaft belegen muss, aber ganz ohne irgendeinen Kontoauszug o.ä. geht auch da wenig bis nichts.

Wenn sich das Inkasso bisher nur per Brief gemeldet hat, ist ja noch nichts passiert. Dann muss man (noch) nicht via Gericht tätig werden. Es ist sogar gefährlich, denn solange keine Vollstreckung probiert wird, fehlt der Anspruch auf einstweiligen Vollstreckungsschutz.

Im Grunde musst du also tatsächlich warten, ob das Inkasso einen Gerichtsvollzieher losschickt oder eine Pfändung probiert. Das ist der Punkt, wo eine Vollstreckungsabwehrklage, verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Pfändung, sowie Antrag auf Herausgabe des Titels überhaupt erst "erlaubt" ist. So einen Schriftsatz kannst du ggf. vorbereiten mitsamt der Beweise und dann ggf. via Anwalt oder auch selbst einreichen.

Kleiner Tipp: Du kannst das auch vorbereiten und zu den Sprechzeiten bei einem Rechtspfleger vorbei bringen und zu Protokoll bringen. Beim örtlichen Vollstreckungsgerichtnachfragen, welcher Rechtspfleger da Zeit für dich hat. Zwar erhältst du keine Rechtsberatung vom Rechtspfleger, aber oftmals geben sie kleine Hilfestellungen bei der Formulierung und es wird so klar, dass zeitnah über die einstweilige Einstellung der Pfändung entschieden werden sollte.

Für den Fall, dass es bisher nur bei einem Brief geblieben ist, solltest du dich nun einmalig schriftlich (Einwurfeinschreiben... Drucke die Sendungsverfolgung aus, sobald erfolgreich zugestellt) dem Inkasso schreiben.

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Die Schuld wurde längst bezahlt. Sie werden aufgefordert, unverzüglich den entwerteten Titel an mich zu senden. Bei Weigerung oder fruchtlosem Ablauf einer Frist von 14 Tagen werde ich ohne weitere Ankündigung Vollstreckungsabwehrklage einreichen und auf Herausgabe des Titels klagen. Ich behalte mir weitere Schritte ohne weitere Ankündigung vor. Ich diskutiere nicht und ich gewähre keine Fristverlängerung."

Man wartet dann einfach noch ein paar Tage länger, sagen wir mal insgesamt 3 Wochen. Und passiert bis dahin nicht oder diskutieren die und drohen trotzdem Pfändungen an, geht man mit Vollstreckungsabwehrklage und Antrag auf einstweilige Verfügung zum Verbot sämtlicher angedrohter Vollstreckungsmaßnahmen zum Gericht. Der Trick hier ist, dass man dem Inkasso so die Chance gibt, den "versehentlichen Fehler" einzusehen und den Titel auszuhändigen. Wenn sie aber trotzdem pfänden wollen, kann man wieder einen Grund für eine einstweilige Verfügung haben.

Ich habe noch Kontoauszüge, aber icht mehr alle. Ich habe den Inkassobüro geschrieben, mit Rückschein, und ihnen mitgeteilt, dass ich die Sache gegebenfalls, der Staatsanwaldschaft übergeben werde. Es vergingen jetzt ein paar Wochen und ich bekam erneut exakt das selbe Schreiben mit der Aufforderung mich zu melden und um eine Lösung zu suchen.

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@luggy333

Erschwerdend kommt noch dazu, dass ich momentan im EU Ausland lebensbedrohlich erkrankt bin. Auch dieser Umstand erleichter die Sache nicht gerade. Mein Sohn hilft mir so gut es geht, hat aber leider nicht den nötigen Überblick über meine Papiere, zumal ich ja  nicht mehr genau weiß, wo sich alles befindet und ich selber alle Papiere auf links drehen muß um alles nötige und vorhandene aufzuspüren.

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Wann und wie hast Du Strafanzeige gestellt - was hat sich getan?

Ich habe gestern eine schriftliche Strafanzeige gestellt. Natürlich ist bis jetzt noch keine Reaktion seitens der Staastanwaltschaft.

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@luggy333

Ein Schreiben der Firma, wo angeblich die Schuld besteht,  indem mir versichert wird, dass keinerlei Forderungen mir gegenüber offen sind liegt bei.

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