

Das kommt darauf an, wie dies in deinem Mietvertrag festgeschrieben steht. Schau dir diesen also erstmal an bevor du weitere Schritte überlegst. Im Grunde kann es durchaus sein, dass du Geräte die mit zur Wohnung gehören in Stand halten musst und die Reparaturkosten trägst. Da du aber gerade erste eingezogen bist, ist das ein besonderer Fall und der Vermieter muss alles funktionsfähig übergeben.