Erbrecht-im Falle einer Scheidung?
Eltern verkaufen zu Lebzeiten ihr Haus. Das Geld erhält die einzige Tochter welche in einer Ehe lebt.
Tochter und Schwiegersohn kaufen ein Grundstück errichten ein neues kleineres Haus in dem die Eltern lebenslanges Wohnrecht erhalten.
Nach 2 Jahren lässt sich die Tochter nun scheiden? Wie verhält sich die Sachlage? Der Erlös des Elternhauses wäre das Erbe gewesen….. wird es bei einer Scheidung auch dem Ex-Mann zu Gute gerechnet? Wie hätte sich die Tochter schützen können?
2 Antworten
Das Geldgeschenk an die Tochter, abzüglich des Werts des Wohnrechts, zählt für die Tochter als Anfangsvermögen bei der Eheschließung.
Der Schwiegersohn ist nur in soweit beteiligt, wie sich der Wert des Hauses, abzüglich Wohnrecht für die Schwiegereltern in den 2 Jahren erhöht haben sollte.
Das wäre nämlich der Zugewinn seiner (noch)Ehefrau.
Schenkungen fallen (genau wie Erbschaften) nicht unter den Zugewinnausgleich.
Da es hier ja um nicht unerhebliche Summen geht, sollte seine Tochter die Scheidung mit einem eigenen Anwalt angehen.
https://www.rds-kanzlei.de/die-fuenf-groessten-irrtuemer-ueber-die-zugewinngemeinschaft.html