Betriebsrenten auf Arbeitsjahre begrenzt?
Eine Bekannte meiner Frau bezieht seit 29 Jahren anteilige Betriebsrente aus dem 29-jährigen Arbeitsverhältnis ihres Mannes, der früh verstorben ist. Die Betriebsrente ermöglichte es ihr die drei Kinder groß zuziehen. Jetzt erhielt sie ein Schreiben von der Firma, dass ihre Witwenrente nicht weiter gezahlt wird, da die Betriebsrente auf die geleisteten Arbeitsjahre ihres verstorbene Mannes begrenzt ist. Da sie selbst nur eine sehr kleine eigene Rente (300 €) hat, ist sie auf die 900 € aus der Betriebsrente angewiesen.
Ist das Vorgehen der Firma rechtmäßig?
2 Antworten
Prinzipiell ist das zulässig - es kommt darauf an, um welchen Leistungsträger es sich handelt und auf die betrieblichen Vereinbarungen bzw. die Satzung.
Es spricht nichts dagegen, sich diese Entscheidung vom Versicherungsträger erläutern zu lassen.
Das die Betriebsrente auf die geleisteten Arbeitsjahre des verstorbenen Mannes beruhen ist ja ersteinmal unstrittig, was die Firma administrativ mit der Rentenversicherung verbindet und Bescheide an Versicherte zustellt kann ich nicht nachvollziehen. Ich würde mich in der Angelegenheit an einen Anwalt (Sozialrecht ) wenden .
Es gibt keine Verbindung zwischen Betriebsrente und Rentenversicherung. Ich habe diese kleine Rente der RV nur zur Darstellung der gesamten finanziellen Situation erwähnt, da bei eventuell erwiesener Rechtmässigkeit der Aussetzung der Betriebsrente, hier ein Sozialfall vor liegt.
Es gibt keine Verbindung zwischen Betriebsrente und Rentenversicherung. Ich habe diese kleine Rente der RV nur zur Darstellung der gesamten finanziellen Situation erwähnt, da bei eventuell erwiesener Rechtmässigkeit der Aussetzung der Betriebsrente, hier ein Sozialfall vor liegt.