Mutter steht mir mir gemeinsam im Mietvertrag. Ich möchte ausziehen und kündigen, sie "erlaubt" es nicht und verweigert die Unterschrift. Was kann ich tun?

4 Antworten

Wie hier schon gesagt, Erzwingung der Kündigung durch Klage.

Es würde einen zweiten Weg geben, der nicht ganz rechtens währe, in dem Fall solltest du den VM mit ins Boot holen. Du zahlst 2 Monate die Miete nicht und dein VM kündigt euch Fristlos. Mit absprache mit dem VM,damit er dich anschliessend nicht verklagt oder gar die Kündigung zurückzieht, weil deine Mutter zahlt. Daher sollte in der Kündigung durch den VM stehen, das eine Nachzahlung die Fristlose Kündigung in eine Normale Kündigung umwandelt. Das hat aber ggf zur Folge, das du mehr als 3 Monate zahlen musst, da sich die Kündigungsfrist bei 7 Jahren verlängert, wenn der VM kündigt. Zudem solltest du versuchen, das dir der VM dir keine Steine in den Weg legt bei der Wohnungssuche. Und natürlich zahlst du nach Auszug die Fehlenden Mieten nach.

Dann mache Deiner Mutter deutlich, dass Du auch gewillt bist sie bei weiterer Weigerung auf Zustimmung zur Kündigung zu verklagen.

Du solltest dich anwaltlich Beraten lassen, es kann ja nicht sein das deine Mutter einfach deine wohnliche Situation blocken kann obwohl sie nur den Mietvertrag unterschrieben hat und hat dort nie gewohnt. Es ist ganz klar das nur ihr beide den Vertrag kündigen könnt, es kann aber nicht sein das sich deine Mutter dagegen stäuben kann und dich so daran hindern kann dich zu verändern, da kann dir ein Anwalt aber besser helfen denke ich.