Muss Vollkaskoversicherung die Rechtsanwaltskosten erstatten?

1 Antwort

Das Problem ist bei dir, dass du die Anwaltskosten nur bei Verzug der Vollkaskoversicherung erhalten wirst. Also setze der Versicherung eine letzte Frist zur Zahlung und verweise sonst auf die Beauftragung eines Anwalts. Dann wird sie nicht mehr auskommen können und muss auch den Anwalt verzugsbedingt zahlen, wenn freilich er dir auch sagt, dass tatsächlich ein Anspruch nach der Vollkaskoversicherung besteht.