Rechtsanwalt und Kostennote?

2 Antworten

So wie Du mir den Fall schilderst, hat eine Beauftragung des Rechtsanwalt stattgefunden und es hat auch eine außergerichtliche Tätigkeit stattgefunden.

Offenbar ist in einer Mietsache beraten und vertreten worden und offenbar ging es um einen Räumungsanspruch nach Kündigung. Gegenstandswert bei Räumungssachen ist die Jahresmiete, vgl. § 42 Abs.2 Gerichtskostengesetz.

Erwarte von mir keine Stellungnahme dazu, ob die Höhe der Rechnung richtig ist. Dazu müßte ich die Höhe der Jahresmiete kennen. Außerdem müßte man ganz genau wissen, was in dieser Sache Auftragsgegenstand war.

Fazit: Es sieht eher schlecht für Dich aus. Dem Grunde nach besteht der Anspruch. Allein das Gefühl, schlecht beraten zu sein genügt nicht dazu, dass der Anwalt seinen Honoraranspruch verliert. Da müßten schon handfeste Fakten vorhanden sein.

Mein Tipp: Wenn Du ernsthafte Zweifel daran hast, dass Dir der richtige Betrag berechnet wurde, dann sende eine Rechnungskopie an die Rechtsanwaltskammer mit der Bitte um Überprüfung und Stellungnahme. Das ist kostenfrei.

Ich habe nun ein Schreiben an die Anwaltskanzlei verfasst.. aus dem man einiges herrauslesen kann, vll kannst du dir das mal durchlesen und mir deine Meinung dazu sagen: "Sehr geehrte Damen und Herren, heute haben wir ihre Rechnung bekommen und sie scheint uns in Anbetracht der erbrachten Leistungen und unter dem Umstand das wir von ihnen zudem noch falsch/ unvollständig beraten wurden zu hoch. Wie ihnen ja bekannt ist begann dieses mit dem Beratungsgespräch durch einen Rechtsanwalt um prüfen zu lassen ob denn die Kündigungsunterlagen rechtens verfasst wurden. Nun wurden wir darüber aufgeklärt, das es allgemein üblich sei sich eine Unterschrift für die Anerkennung der Kündigung, sowie den fristgerechten Auszug über ein Schreiben bestätigen zu lassen und das wir, sollte dies innerhalb einer gesetzten Frist nicht beantwortet/unterschrieben werden schon vorzeitig eine Räumungsklage anbahnen könnten. Von Rechtsschutzbedürfnis war ganz im Gegensatz zu dem Schreiben das wir am 16.07.2012 von ihnen erhalten haben bei dem Beratungsgespräch niemals die Rede. So ließen wir diesen Brief zugegebener Maßen etwas „blauäugig“ versenden da uns die Tatsachen nicht bekannt waren/ auch nicht richtig vermittelt wurden. Wir suchten ja schließlich einen Rechtsanwalt auf, gerade weil wir im Rahmen unserer Möglichkeiten richtig beraten werden wollten. Denn, wären von vorne herein darüber aufgeklärt worden, das zusätzlich das sog. Rechtsschutzbedürfnis bestehen muss, wäre die Kanzlei gewiss NICHT beauftragt worden. Zum anderen wurden wir „Zur Kenntnisnahme“ über den Inhalt des Schreibens unterrichtet, wobei ich sie per Email gebeten hatte einige Passagen angemessener zu gestalten. Dies geschah ebenfalls nicht. An dieser Stelle sei auch noch erwähnt dass es mir höchst zweifelhaft vorkommt ob es so richtig ist solch ein Schreiben auf normalem Postwege (nicht als Einschreiben zu versenden). Nun stehen wir aufgrund eines von Ihnen empfohlenen Schreibens vor verärgerten Mietern, auch aufgrund der nicht wie von mir gewünscht veränderten/gelöschten Textpassagen. Vor einer Anwaltsrechnung, für ein unangemessenes Anwaltsschreiben und eine unvollständige Beratung ohne irgendeinen Erfolg, denn es kommt ja nicht wie beim Beratungsgespräch vermittelt wurde zur Räumungsklage wenn die Unterschrift/Einwilligung nicht fristgerecht erbracht wurde. Ich sehe ein, Kosten für den entstandenen Aufwand zu begleichen, darunter fallen die wirklich entstandenen Kosten für ein Beratungsgespräch sowie für das Schreiben eines Briefes an unsere Vermieter. Eine Kostennote zu begleichen scheint mir unangemessen, zumal wir uns aufgrund der bereits geschilderten Geschehnisse und Erlebnisse mit ihrer Kanzlei gewiss auch bei einer Räumungsklage nicht durch sie vertreten lassen möchten."

Wir waren beim "Beratungsgespräch" zu zweit. Mein Mann und ich, wir haten wie oben erwähnt nie etwas von Rechtschutzbedürfnis gehört.. Ich fühle mich total über den Tisch gezogen..

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@Sasto227

Du willst meine Meinung dazu hören? Ich fürchte, sie wird Dir nicht gefallen! Als Reaktion auf dieses Schreiben wird Euch eine Mahnung mit Klageandrohung erreichen und anschließend die Klage.

Jetzt kommt die Frage: Könnt Ihr gewinnen? Wie heißt es dazu doch: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Ich lese aus Eurem Schreiben zwar eine große Unzufriedenheit über die Qualität der Rechtsberatung heraus. Leugnen könnt Ihr aber nicht, dass eine Beratung stattgefunden hat. Ihr müßt wissen, auf was Ihr Euch einlaßt.

Mein Vorschlag: Es gibt im Internet Gerichtskostenrechner. Ermittelt mal, wie hoch das Kostenrisiko bei 880,-- € wäre und überlegt, ob Ihr das eingehen wollt. Vielleicht wäre es doch besser, Eurem Schreiben noch einen Vorschlag zur Güte hinzu zu fügen. So etwa nach dem Motto, an sich könnt ihr überhaupt kein Geld verlangen, aber wir bieten euch Zahlung des hälftigen Betrages zu Abwendung weiterer Streitigkeiten an.

Ganz nebenbei: Als Vermieter könnt Ihr den Betrag doch als Werbungskosten absetzen. Dann tuts nur noch halb so weh.

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Dumm gelaufen - wenn man meint Rechtsanwälte arbeiten für einen Gotteslohn, ist man sicherlich auf dem Holzweg.

Die Rechnung kann man bei der Anwaltskammer vorlegen, zumindest wenn gegen berufsständische Pflichten verstoßen würde, weil sie zu hoch wäre, hättest du eine Chance.

Ohne die Rechnung zu sehen, kann dir hier mit Sicherheit niemand etwas sagen.

Fazit: Das ist so ein Fall, wo eine Rechtsschutzversicherung doch sich lohnen würde...

Hallo und danke für die Antwort, das Anwälte nicht für Gotteslohn arbeiten ist mir bekannt :-) ich hatte auch so mit 300 - 400 Euro gerechnet und wäre auch dazu bereit solch eine Summe zu bezahlen. Ich kann nicht verstehen weshalb man da über eine Kostennote abgerechnet wird!? Ist es denn nicht so das so wie die das ausgedrückt haben im Schreiben zu viel bezahle, wenn sie Schreiben, sie würden mir das dann verrechnen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung (auch für Vermieter), aber leider noch mit 1000 Euro Selbstbeteiligung..

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