Unterhaltspflicht gegenüber Ehefrau trotz langjähriger Affäre?

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Ich bin der Meinung, dass der Anspruch auf Unterhalt in dem Fall verwirkt ist. Das Schuldprinzip ist zwar seit den 70ern abgeschafft, allerdings gibt es im heutigen Familienrecht den Gebriff der ehelichen Solidarität. Demnach kann der Anspruch auf Unterhalt verwirkkt sein, wenn die Ehe wegen einer außerehelichen Beziehung scheitert. Google mal den Begriff, es gibt dazu Urteile verschiedener OLG´s.

Die Frage ist unter sachlichen Gescihtspunkten zu lösen.

  • Hat sie ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren zu versorgen? Dann unterhalt

Sonst nur übergangsunterhalt bis sie sich eine Arbeit gesucht hat. Im schlimmsten Fall solange bis sie durch Schulung wieder im alten Beruf ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Unter Umständen kann ein vorausgegangener Ehebruch dazu führen, dass ein Unterhaltsanspruch verwirkt. Dafür ist aber notwendig, dass der Ehebruch auch der Grund für die Scheidung ist.