Unterhaltspflicht gegenüber Ehefrau trotz langjähriger Affäre?
Meine Frau hatte während unserer Ehe eine jahrelange Affäre. Nun leben wir getrennt und werden wohl die Scheidung eingereichen. Meine Frau verlangt entsprechend Unterhalt, da sie nicht berufstätig ist. Muss ich ihr trotz der Affäre Unterhalt zahlen?
3 Antworten

Ich bin der Meinung, dass der Anspruch auf Unterhalt in dem Fall verwirkt ist. Das Schuldprinzip ist zwar seit den 70ern abgeschafft, allerdings gibt es im heutigen Familienrecht den Gebriff der ehelichen Solidarität. Demnach kann der Anspruch auf Unterhalt verwirkkt sein, wenn die Ehe wegen einer außerehelichen Beziehung scheitert. Google mal den Begriff, es gibt dazu Urteile verschiedener OLG´s.

Die Frage ist unter sachlichen Gescihtspunkten zu lösen.
- Hat sie ein gemeinsames Kind unter 3 Jahren zu versorgen? Dann unterhalt
Sonst nur übergangsunterhalt bis sie sich eine Arbeit gesucht hat. Im schlimmsten Fall solange bis sie durch Schulung wieder im alten Beruf ist.

Unter Umständen kann ein vorausgegangener Ehebruch dazu führen, dass ein Unterhaltsanspruch verwirkt. Dafür ist aber notwendig, dass der Ehebruch auch der Grund für die Scheidung ist.