Ob es sich lohnt, ist die eine Frage. Sicher ist es auf jeden Fall, weil die Bausparkassen von den Geld- und Kapitalmärkten weitgehend unabhängig sind. Bauspardarlehen werden aus den Sparleistungen so genannter Bausparkollektive aufgenommen. Was der eine spart, kriegt der andere als Darlehen.

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Ich denke, dass ist Pech für den Vermieter. Hatte er seiner ersten Kündigung nicht noch die Mieterhöhung hinterher geschickt, hätte seine Frist gegolten. Die Kündigung des Mieters kann er nicht anfechten, die ist wirksam.

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Von einer groben Fahrlässigkeit kann man nicht sprechen, wenn man versucht, einem Wildschwein auszuweichen, daher muss die Teilkasko den Schaden übernehmen.

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Soweit ich weiß, ist der Gebrauch eines Diktiergerätes im Gegensatz zum Handy - warum auch immer - nicht ausdrücklich untersagt. Dann ist auch kein Verwarnungsgeld fällig.

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Der Vermieter darf zwar z.B. die Kosten für das Ablesen der Heizungen durch eine Fremdfirma umlegen, nicht aber die Kosten für das Erstellen der Nebenkostenabrechnung. Solche Verwaltungskosten trägt der Vermieter allein.

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Zum Krankengeld zählt auch die Lohnfortzahlung, die 78 Wochen beginnen mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit. (§ 48 Sozialgesetzbuch V)

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www.bild.de/BILD/auto/themen/noetigung/noetigung.html Ich habe hier nur ein paar grundsätzliche Infos zur Nötigung gefunden im Straßenverkehr gefunden - aber eine Nötigung ist kein Kavaliersdelikt. Ich denke schon, dass ein dreistelliger Betrag fällig war.

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Nein, man ist nicht verpflichtet, loszufahren, sondern kann auf „Grün“ warten.

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Nein! Verlangt man die Korrektur von Rechtschreibfehlern, darf der Arbeitgeber nicht nachträglich die Bewertung der Arbeit ändern. Nochmals eine KOrrektur der Arbeitsbewertung fordern.

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Weder der Umzug noch der Wechsel der Staatsbürgerschaft haben Einfluss auf die Rentenzahlung. Die Rentenkasse nur vorher informieren und die Kranken-. und Pflegeversicherung abklären!

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Wenn es bei der 30 % Behinderung bleibt, kann sie erst mit 65 ohne Abzüge in Rente gehen. Falls aber bis zu ihrem 63. Geburtstag eine Behinderung von mindestens 50 % vorliegt, könnte sie bereits dann ohne Abzüge in Rente gehen.

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Nein, muss er nicht Der Mieter hat nicht fahrlässig gehandelt, weil er die Batterien nicht rechtzeitig gewechselt hat. Auch kann er nichts dafür, dass Nachbarn und die Feuerwehr das Piepsen falsch gedeutet haben. Siehe: www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/vertrag/udm0608_rauchmelderfehlalarm.jsp

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Wenn er die Wohnung vor der Beziehung nicht selbst genutzt hat, dürfte das sehr schwierig werden. Die Kündigungsfrist würde dann 5 Jahre betragen. Google mal hier: LG Kiel, AZ. 1 S 48/08

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Das kann leicht teurer werden als man bei der Reise spart. Rechtlich ist das ein Verstoß gegen die Schulpflicht und kann mit Bußgeld – in Bayern ca. 225 € - bestraft werden. Die Schulleiter reagieren darauf sehr sauer, da hilft auch keine nachgereichte Krankmeldung.

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