muss ich die Wohnung streichen - nach sechs Monaten Mietverhältnis ??

2 Antworten

handschriftlich

Die Rechtsprechung zu Renovierungsklauseln beim Wohnungsmietvertrag füllt eine kleine Bibliothek. Wenn ich das Stichwort "Weißen" höre, ist im Normalfall alles klar: Das ist eine starre Farbwahlklausel und damit unwirksam. Allerdings kommen wir jetzt durch Deine Anmerkung "handschriftlich" in einen schwierigen Bereich:

Die Rechtsprechung zur Renovierung befaßt sich mit sog. AGB, also Geschäftsbedingungen die der Vermieter vorgegeben hat und die nicht verhandelt wurden. Wenn aber etwas handschriftlich in den Vertrag aufgenommen wurde muß man immer äußerst vorsichtig sein. Natürlich können auch handschriftlich hinzu gefügte Klauseln AGB sein, müssen es aber nicht. Daher die Frage an Dich: Wie ist es zu dieser Klausel gekommen? Wurde darüber vor Vertragsabschluß gesprochen, gar verhandelt? Wie viele Wohnungen hat der Vermieter denn so?

In AGB-Form wäre die Klausel ungültig, als Einzelvertrag möglich.

althaus  27.05.2013, 12:06

Verstehe nicht was daran auszusetzen ist. Vertrag ist Vertrag, auch wenn "handschriftlich" erfaßt.

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Privatier59  27.05.2013, 12:10
@althaus

althaus: Du ahnst garnicht, wie wenig ein Wohnungsmietvertrag heute noch wert ist. Die Richter reißen ihn Dir in Stücke und das gilt auch für Deine "Tapeten-Klausel".

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anitari  27.05.2013, 12:32
@althaus

Vertrag ist Vertrag, ...

... und unwirksame Klauseln sind unwirksame Klauseln.

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Versetze die Wohnung in den Zustand, in dem sie war als Du eingezogen bist, bessere alle Gebrauchsspuren fachgerecht aus und warte ab, auf was der Vermieter bei der Wohnungsübergabe besteht. Juristisch kann er keine andere Farbgebung verlangen als Du sie bei Deinem Einzug vorgefunden hast, es sei denn er erstattet Dir anteilig die Renovierungskosten für die nicht abgewohnte Zeit der vorgeschriebenen Streichintervalle.