Darf der Vermieter mir die farbeimer in Rechnung stellen obwohl noch nicht gestrichen wurde?

3 Antworten

Ich meine derartige Ansprüche werden über die Kaution geregelt, oder hast du die etwa schon vorher wieder bekommen?

Sofern nicht im Mietvertrag oder Anlagen geregelt ist, dass du vor dem Auszug zu streichen hast (bei mir stand bei meiner alten Wohnung z.B. nur, dass Löcher wieder zu verschließen sind) sollte alles im Rahmen einer gewöhnlichen Abnutzung durch die Nutzung der Wohnräume durch die Miete abgedeckt sein, die du dafür gezahlt hast, als du da gewohnt hast. Wobei du natürlich, wenn du länger in einer Wohnung wohnst in gewissen Abständen, ich glaube alle 5 Jahre oder etwas in dem Rahmen, auch selbst streichen solltest, wenn du dem offensichtlich nicht nachgekommen bist, ist es natürlich was anderes.

Wenn der Vermieter tatsächlich Ansprüche hat (das weißt du anhand dessen, was ich oben geschrieben habe jetzt selbst am besten), ist es zwar ungewöhnlich, aber nicht unmöglich, dass er dir vor der Erbringung der Leistung bereits eine Rechnung schreibt, wenn er z.B. beabsichtigt, das selbst zu machen, kann er dir die Farbe natürlich in Rechnung stellen, wenn er sie gekauft hat.

Wie gesagt, das einzig wirklich ungewöhnliche ist, dass er den Betrag nicht mit der Kaution verrechnet.

Der Vermieter muss primär dir die Möglichkeit zum Anstreichen der Wände bieten, es sei denn du hast dich dahingehend anderweitig geeinigt.

Allerdings 241,-€ für 4 Eimer Farbe zu verlangen, demjenigen würde ich einen Vogel zeigen, es sei denn, in den Eimern wären Goldfäden verarbeitet und du deine Zustimmung dazu gegeben hast.

Ich denke aber, dieser Preis den du nennst sollte mit inclusive Malerkosten gemeint sein 🤷

Liebe Gänseliesel, Du bist über den Preis von der Farbe aufgebracht. Aber Fachleute verwenden in den seltensten Fällen die kostengünstigen Farben aus dem Baumarkt, denn diese taugen in den seltensten Fällen um Kinderzeichnungen an den Wänden zu überdecken. Wenn der Vermieter schon die Lohnkosten trägt, dann steht ihm auch das Recht zu Farben zu verwenden, die beim zweiten Anstrich bereits alles überdecken. Zudem haben Kasein oder Silikonfarben für den Innenbereich deutlich höhere Preise als Dispersionsfarben in hoher Qualität.

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@Snooopy155

ok, Danke für dein Feedback 🙏😉.

.... meine Antwort bezog sich eigentlich nur auf eine Antwort des Fragestellers....

..... " Nein, das durften wir nicht. Deren Aussage war : die haben wohl ihre eigene Farbe und es darf nicht selbst gestrichen werden....."

Und so geht es doch nun wirklich nicht, oder ?

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@Gaenseliesel

Wenn eine spezielle Fabe schon vor dem Einzug verwendet wurde, dann würde ich mich als Vermieter bedanken, wenn der Mieter irgendeine Farbe verwenden würde.

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@Snooopy155

Dies wäre dann aber Vermieter Risiko, es gibt keine gesetzliche Regelung die besagt, dass ein Mieter die zuvor hochwertige Farbe des finanzkkräftigen Vermieters beibehalten muss....... so geht's doch wohl gar nicht !

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@Gaenseliesel

Schon ein großer Eimer Alpina Weiß kommt auf 50 Euro und das ist keine Spezialfarbe. Sofern der Preis belegt werden kann geht das in Ordnung. Ob man dem Mieter Gelegenheit geben muss die Arbeiten selber auszuführen ist fraglich wenn man ausschließlich Erstattung von Materialkosten geltend macht. Die muss der Mieter auch verauslagen wenn er die Arbeiten selber ausführt.

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hast du eine chance bekommen, selbst zu streichen bei auszug?
würde mir die rechnung zeigen lassen. ohne kostenaufstellung würde ich nichts bezahlen. selbst bei bei der premiumfarbe von alpina sind 4 eimer nicht so teuer.

Nein, das durften wir nicht. Deren Aussage war : die haben wohl ihre eigene Farbe und es darf nicht selbst gestrichen werden. Ich werde Montag mal anrufen und fragen wegen der Kostenaufstellung.

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@User2687

Diese Aussage deines Vermieters ist komplett quatsch.... damit würde er im Rechtsstreit niemals durchkommen ‼️

Dir muss im Vorfeld die Möglichkeit zum Streichen der Wände insoweit gewährt werden, so dass die Malereien deiner Kinder unsichtbar geworden sind. (Foto)

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