Muss die Haftpflicht auch die Reinigung übernehmen im Schadensfall?
Ich hab einen Schadensfall verursacht, Fliese bei Freunden beschädigt. Meine Versicherung zahlt sicher den Austausch, aber was ist mit der Reinigung hinterher? Durch das Flexen staubt es ja überall rein. Kann diese Reinigung auch mit angegeben werden?
3 Antworten
Grobreinigung ist im Regelfall Sache der Handwerker. Wenn eine zusätzlich berechnete Endreinigung mit in dem von der Versicherung akzeptierten KVA ausgewiesen haben, kann diese auch mit abgerechnet werden. Für alles andere wirst du ein neues Angebot / KVA einreichen müssen.
Klar muss der Handwerker die Baustelle wieder sauber verlassen. Dazu benötigt er Arbeitszeit welche auf die Rechnung kommt.
Durch das Flexen staubt es ja überall rein
warum sollte geflext werden?
Der Handwerker hat andere Möglichkeiten defekte Fließen auszutauschen, aber natürlich übernimmt die Vers. die Reparatur bis hin zur Reinigung wenn es auf der Rechnung oder Kostenvoranschlag steht.
Sollte ein Gutachten erstellt werden wird auch die Reinigung bei der Schadenshöhe berücksichtigt.
Das ist klar, ich meine aber dennoch den ganzen feinen Staub der sich überall absetzt. Da gehen ja je nachdem auch locker 2,3,4 Stunden Zeit für drauf. Kann man das der Versicherung in Rechnung stellen?