Muss die Haftpflicht auch die Reinigung übernehmen im Schadensfall?

3 Antworten

Grobreinigung ist im Regelfall Sache der Handwerker. Wenn eine zusätzlich berechnete Endreinigung mit in dem von der Versicherung akzeptierten KVA ausgewiesen haben, kann diese auch mit abgerechnet werden. Für alles andere wirst du ein neues Angebot / KVA einreichen müssen.

Klar muss der Handwerker die Baustelle wieder sauber verlassen. Dazu benötigt er Arbeitszeit welche auf die Rechnung kommt.

Heinrich987 
Fragesteller
 05.01.2023, 14:29

Das ist klar, ich meine aber dennoch den ganzen feinen Staub der sich überall absetzt. Da gehen ja je nachdem auch locker 2,3,4 Stunden Zeit für drauf. Kann man das der Versicherung in Rechnung stellen?

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Durch das Flexen staubt es ja überall rein

warum sollte geflext werden?
Der Handwerker hat andere Möglichkeiten defekte Fließen auszutauschen, aber natürlich übernimmt die Vers. die Reparatur bis hin zur Reinigung wenn es auf der Rechnung oder Kostenvoranschlag steht.
Sollte ein Gutachten erstellt werden wird auch die Reinigung bei der Schadenshöhe berücksichtigt.