Zahlt Haftpflicht?
Zahlt die Haftpflichtversicherung bei Glasschäden außerhalb des angemieteten Wohnraums? Bspw Treppenhaus, Aufzug, Tiefgarage? Innerhalb des Wohnraums zahlt die Versicherung nicht, meines Wissens.
3 Antworten
Wenn es sich generell um einen versicherten Schaden handelt, Mietsachschaden mit eingebunden sind, werden auch Glasschäden bezahlt.
Und dabei ist es dann auch Latte, ob inner-/außerhalb der Wohnung!
Habe ich auch nicht behauptet!
Ich sage lediglich, dass wenn Mietsachschäden mit versichert sind, es egal ist, ob sich der versicherte Schaden innen oder außen befindet!
Denn dann wären beide Eventualitäten versichert! 😁😎
Private Haftpflichtversicherungen haben sehr unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Insofern kann eine allgemeine Aussage nicht getroffen werden. Es müßte schon ein sehr kärglich ausgestatteter Versicherungsvertrag sein wenn Mietsachschäden allgemein ausgeschlossen sind. Wenn nicht, dann ist egal, ob innerhalb oder außerhalb der Wohnung.
Es handelt sich nicht um einen Mietsachschaden, da ausserhalb der gemieteten Wohnung.
Ausserhalb des gemieteten Wohnung wird dies übernommen. Innerhalb nicht (da man dafür selbst Vorsorgen kann mit einer Glasversicherung).
Es handelt sich nicht um einen Mietsachschaden, da ausserhalb der gemieteten Wohnung.