Muss die Agentur für Arbeit bei Trainingsmaßnahmen nicht die Kinderbetreuung komplett bezahlen?
Agentur für Arbeit bezahlt bei Trainingsmaßnahme nur 130.- Euro im Monat für die Vollzeit-Kinderbetreuung bei der Tagesmutter. Das Jugendamt hält sich auf Nachfrage bedeckt. Wer hat ähnliches erlebt und weiß Rat?
2 Antworten

Die Agentur für Arbeit schreibt dazu:
Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Kinder
Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Betreuungskosten
Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind
Kindergarten- / Hortgebühren,
Kosten für eine Tagesmutter,
Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten.
Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten. Kostenübernahme
Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.

Die Arbeitsagentur kommt während Trainingsmaßnahmen für die Kosten der Kinderbetreuung auf, aber nur für max. 130 Euro im Monat. Sollte die Tagesmutter mehr verlangen, solltet Ihr Euch an das Jugendamt bzw. an die Stadtverwaltung wenden. Wobei die gezahlten Betreungssätze vom Jugendamt für Tagesmutter auch sehr gering ausfallen - soweit ich von einer Bekannten weiß.