Muss die Agentur für Arbeit bei Trainingsmaßnahmen nicht die Kinderbetreuung komplett bezahlen?

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Die Agentur für Arbeit schreibt dazu:

Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten. Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Kinder

Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind. Betreuungskosten

Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind

  • Kindergarten- / Hortgebühren,

  • Kosten für eine Tagesmutter,

  • Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten.

Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten. Kostenübernahme

Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26530/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Kinderbetreuung/Kinderbetreuung-Nav.html

Die Arbeitsagentur kommt während Trainingsmaßnahmen für die Kosten der Kinderbetreuung auf, aber nur für max. 130 Euro im Monat. Sollte die Tagesmutter mehr verlangen, solltet Ihr Euch an das Jugendamt bzw. an die Stadtverwaltung wenden. Wobei die gezahlten Betreungssätze vom Jugendamt für Tagesmutter auch sehr gering ausfallen - soweit ich von einer Bekannten weiß.