Kinderbetreuung: Kosten für Mittagsbetreuung steuerlich geltend machen- geht das nicht?
Stimmt es, dass man die Mittagsbetreuungskosten nicht bei der Steuer als Kinderbetreuungskosten geltend machen kann? Wenn ja, verstehe ich das nicht, denn die Kinder müssen ja betreut werden, wenn die Kinder schon sehr früh die Schule aus haben.
1 Antwort
Es ist in der Tat so, dass in der Steuererklärung nur die tatsächlichen Betreuungskosten angesetzt werden können. Die Verpflegung der Kinder gehört da nicht dazu.
Anders wäre es, wenn du mit deinem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung aushandeln könntest in Form eines Kinderbetreuungszuschlages. Dieser ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und kann maximal die ganze Summe beinhalten, also Betreuung und Verpflegung. Bedingung ist, dass es eine echte Lohnerhöhung ist und keine Gehaltsumwandlung. Eine Gehaltsumwandlung ist in diesem Falle nicht zulässig.
Da hast du völlig recht. Das Kind muss nun mal essen, auch zu Hause. Warum sollte das Essen da abzugsfähig sein, nur weil es woanders eingenommen wird.
Aber - vom Essen hat die Fragestellerin nichts geschrieben. Nur von der Betreuung.