was steht mir an grundsicherung zu ich arbeite nur teilzeit habe 600.-€ mein mann ein einkommen bei vollzeit v
ich arbeite teilzeit habe nur 600€ mein mann arbeitet vollzeit und hat nur 700.-€ steht uns da noch zuschüße zu oder wo kann ich die beantragen
2 Antworten
Also darauf kann hier vermutlich keiner anworten, weil unsere Glaskugeln alle beschlagen sind und die Skatkarten sich nicht zum Ablesen von ALG II Leistungen eigenen.
Habt Ihr Kinder?
Habt Ihr sonstige Verpflichtungen?
Wie hoch ist die Miete?
Seht Euch mal diese Seite an udn gebt Eure Daten ein:
Die Frage ist nicht genau zu beantworten, da fehlen noch Angaben von Euch z. B. Mietkosten, Wohnungsgröße, Kinder, ernährungsbedingte Krankheiten, Schwangerschaft etc. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende setzt sich zusammen aus dem Regelsatz, den angemessenen Wohnungskosten und der Sozialversicherung. Regelsatz für Ehepaare beträgt 316 Euro x 2 = 632 Euro. Dazu kommt die angemessene Miete für 2 Personen, bis zu einer Wohnungsgröße von ca. 65 qm. Der angemessene qm-Preis ist beim Sozialamt bzw. bei der zuständigen Arge bekannt. Es gäbe noch Zuschläge für ernährungsbedingte Krankheiten, Schwangerschaft etc. Von euren Verdiensten werden Freibeträge abgezogen (grds. 100 Euro + 20 % vom Restbetrag), der Rest wird auf den AlgII-Anspruch natürlich abgerechnet. Wobe es auf den 1. Blick wirklich verwundert, daß Dein Ehegatte in Vollzeitarbeit nur 700 Euro verdient Falls Ihr AlgII bekämt, würde ihm das Jobcenter natürlich umgehend eine neue oder einen Nebenjob suchen - und Dir natürlich auch, als AlgII-Empfänger mußt Du Dich grds. in Vollzeit für die Arbeit zu Verfügung stellen, Ausnahmen nur bei Kindererziehung und Pflege von Angehörigen.