Muss der Vermieter eine 30 Jahre alte Heizung erneuern?
Die heizung in unserem Haus ist meines Wissens nach nun knapp 30 Jahre alt und ein unglaublicher Energiefresser. Ich möchte mich jetzt mal daraum kümmern, dass sich da was tut und frage mich ob der Vermieter bei solch einer alten Heizung nicht verpflichtet ist sie zu erneuern?
2 Antworten
Solange sie die jährlichen Emissionsmessungen schaft, kann er sie erstmal weiter betreiben.
Was aber evtl. ein Vorschlag wäre, wenn man dem Vermieter mal einen Tipp gibt, welche Vorteile er durch Zuschüsse, oder billige Kredite der KfW hätte, wenn er was macht, bevor er muss.
Da gibt es bisher keine feste Regel. Ab 2020 müssen aber mindestens 30 Jahre alte Heizungen außer Betrieb genommen werden bei Gebäuden mit sechs Wohneinheiten oder mehr. Du solltest trotzdem mal mit deinem Vermieter über mögliche Umrüstungsmaßnahmen reden. Es muss ja nicht gleich eine komplett neue Heizung sein.