Muss der Fahrer oder der Fahrzeughalter das Abschleppen des Autos bezahlen?

2 Antworten

Der Fahrzeugeigentümer muss im Zuge der Halterhaftung die Kosten tragen, wenn der Schuldige sich nicht meldet udn er ihn nicht nennt.

Sonst natürlich nur der Verursacher.

natürlich der Fahrer als Schuldiger, sollte der sich weigern und der Fahrzeughalter erst einmal zur Zahlung gezwungen, so ist dies aber beim Fahrer zivilrechtlich evtl. auch mit Zinsen einklagbar.