Darf ein Auto auch nachts von einem Supermarktparkplatz abgeschleppt werden?

3 Antworten

ja, wie mein Vorredner bereits gesagt hat, handelt es sich bei einem Supermarkt-Parkplatz in den meisten Fällen um ein Privatgrundstück. Es muss jedoch gut sichtbar auf dem Parkplatz darauf hingewiesen werden, dass bei Nutzung außerhalb der Geschäftszeiten sowie der vorgegebenen Fristen ein Abschleppen des Fahrzeugs vorgenommen wird. Oder wie in Deinem Fall der Zettel am Auto.

Die oftmals freie Zugänglichkeit von Supermarktparkplätzen läßt viele Autofahrer auf den Gedanken kommen, sie könnten da nach Belieben parken. Dem ist aber nicht so. Es handelt sich um Privatgrundstücke. Im übrigen hast Du Glück gehabt, eine Warnung verpaßt zu bekommen. Erforderlich ist das nämlich nicht.

Das ist mir vor einiger Zeit ähnlich so ergangen und dann habe ich mich im Bekanntenkreis umgehört. Tenor: Ja, das darf gemacht werden, solange eben darauf hingewiesen wird. Gibt es keine Hinweise, dann darfst du da auch ohne schlechtes Gewissen lange parken.