Muss man Abschleppkosten auch bezahlen, wenn Abschleppen nicht nötig gewesen wäre?

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Ein Lehrerparkplatz ist rechtlich ein Privatparkplatz, auch wenn es eine öffentliche Schule ist - die Schule hat hier das Hausrecht.

Es ist also egal, ob Du den ganzen Tag auf dem ALDI-Parkplatz stehst oder einem Behindertenparkplatz oder auf dem Lehrerparkplatz oder irgendwo sonst, wo erkennbar nur bestimmte Fahrer ihren Wagen abstellen dürfen.

Hier droht in jedem Fall Abschleppen, denn was der Parkende sich dabei gedacht hatte, ist rechtlich irrelevant.

Das kenne ich von einem öffentlichen Parkplatz nicht oder handelt es sich bei dir um eine Privatschule? Ich würde in jedem Fall dagegen vorgehen und die Abschleppkosten nicht bezahlen. Notfalls würde ich einen Anwalt aufsuchen!

Es gibt von 2010 das BGH Urteil zu den privaten Parkplätzen, und demnach ist das Abschleppen rechtens und der Halter kann auch auf Kostenersatz verklagt werden.

Egal on Lidl, Aldi oder öffentliche Schule, das Urteil gilt überall und immer als Musterurteil und die gerichte werden der Rechtssprechnung des BGH folgen.