Müssen Unternehmen Dividenden ausschütten?

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Die Unternehmensleitung (der Vorstand oder die Verwaltung) muss nach AktG der Hauptversammlung (HV) einen Gewinnverwendungsvorschlag vorlegen, den die HV annehmen oder ablehnen kann. Der Gewinnverwendungsvorschlag empfiehlt die Aufteilung des Gewinns in Zuführung zur mandatorischen Rücklage, zur freiwilligen Gewinnrücklage, zur Dividende und den Rest als Gewinnvortrag. Der Vorschlag ist natürlich bereits vorher mit dem Hauptaktionär und dem Aufsichtsrat abgestimmt worden, aber die HV entscheidet über Zustimmung oder Ablehnung.

Übrigens, für eine Dividendenausschüttung muß das Unternehmen nicht notwendigerweise in dem vorausgehenden Geschäftsjahr einen Gewinn ausweisen, sondern kann für die Dividendenzahlung auch (freiwillige) Gewinnrücklagen auflösen. Bestes Beispiel hierzu: ThyssenKrupp AG (WKN 750000), bei der die Hauptaktionärin Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in wirtschaftlich schwierigen Unternehmenszeiten auf regelmäßige Dividende drängt, um den Zielen der Stiftung und ihres betagten Verwesers großzügig und publizitätswirksam nachkommen zu können (http://www.krupp-stiftung.de/). Allerdings kann man zurecht argumentieren, dass die freiwilligen Gewinnrücklagen genau für schwierige Zeiten (und solche Dividendenkontinuität) gebildet werden.

Müssen sie nicht, tun aber die meisten weil sie eigentlich immer frisches Kapital benötigen. Dividenden sind ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Ich habe kein Verständnis für Unternehmen, die lange am Markt sind, aber keine Dividende ausschütten. Nur sehr junge Unternehmen dürfen und sollen es sich leisten, keine Dividenden zu zahlen.