Montage?

3 Antworten

gibt es vielleicht eine rechtliche Lücke , wo ich mein Recht Gebrauch machen kann, dass ich nur noch in der Werkstatt arbeite und nicht mehr auf Montage bin?

Nö. Es ist doch explizit vertraglich vereinbart, dass du in erster Linie Montage arbeitest. Kannst nur versuchen, den Vertrag zu ändern, aber damit könntest du auch eine Kündigung riskieren. Du hast lt. Vertrag eben kein Recht, nur in der Werkstatt eingesetzt zu werden.

Erstmal nein. Das müsstest du aushandeln mit deinem AG.

Es gäbe einen weg, über eine Krankheit, wenn dir dein Arzt bescheinigt, das du nicht mehr auf Montage gehen kannst, damit riskierst du aber auch, das dein AG dir kündigt, falls ihr eine kleine Firma seid und dein AG es sich nicht leisten kann 2 AN für diesen Job einzustellen einer für Innen- einer für den Außendienst.

Ja es gibt die rechtliche Lücke:

Du kannst/darfst fristgerecht kündigen!

Und PS:

Sollte man sich so etwas nicht vorher überlegen und vor einer Unterschrift auf dem AV verhandeln!?