Mit 18 kein eigenes Zimmer?

5 Antworten

In einer 4-Zimmerwohnung ist die Raumaufteilung mit 3 Kindern - 2 Mädels 18 + 11 und einem Jungen 17 vollkommen normal - sprich Du wirst es weiterhin aushalten müssen, mit Deiner deutlich jüngeren Schwester in einem Raum leben zu müssen.

Wenn Du Dein Abitur hast und ein Studium beginnst, kannst Du ausziehen und bei Bedarf Bafög oder BAB beantragen.

Tiiii  16.10.2022, 08:11

Ich lese 4 Kinder... Da könnte man schon die kleine Schwester zu dem Jungen packen. Aber sonst kannst du da nichts machen außer anfangen Geld zu verdienen oder entfernt zu studieren.

Es ist auch heute schon ein Luxus, dass viele Kinder ihr eigenes Zimmer haben. Wäre früher eher selten gewesen.

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MsBunny 
Fragesteller
 16.10.2022, 08:39
@Tiiii

Wie überzeuge ich meine Eltern davon dass mein Bruder sein Zimmer teilen soll?

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wilees  16.10.2022, 15:57
@MsBunny
Wie überzeuge ich meine Eltern davon dass mein Bruder sein Zimmer teilen soll?

Gar nicht, weil das Zsammenleben eines 17-jährigen mit der 11-jährigen Schwester noch viel weniger funktionieren würde.

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RHbeatrice63  30.01.2023, 09:24
@Tiiii

Kleine Schwester zu den Jungen packen?? Das würde ich nicht machen.

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Gegenfrage: Wie viele Zimmer sind denn in eurem Haushalt übrig, die du beziehen könntest? Du bist 18, du kannst auch gegen den Willen deiner Eltern ausziehen, wenn du es dir finanziell leisten kannst.

MsBunny 
Fragesteller
 15.10.2022, 22:04

Wir haben 4 Zimmer und eins davon ist das Wohnzimmer. Meine Eltern finanzieren meinen Auszug nicht und ich gehe noch zur Schule

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Malti333  15.10.2022, 22:46
@MsBunny

Ja siehst du, dann geht es eben zur Zeit nicht anders.

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Also, der erste Punkt, der geklärt werden muss ist, warum ihr zu 6 in einer 4 Zimmer Wohnung lebt. Beziehen deine staatliche Hilfe oder sind sie Geringverdiener. Der zweite Punkt ist, welche Schule du besuchst. Also die Schulform.

Mit 18 darfst du ausziehen und deine Eltern dürfen es nicht verbieten. Als Schülerin, ist es zwar schwieriger aber möglich. Du musst eben zum Sozialamt gehen und dort eine Hilfe beantragen. Begründen kannst du den Auszug mit den Gegebenheiten, dass du dein Zimmer mit zwei weiteren Geschwistern teilst dadurch ist es dir unmöglich, dich auf die Schule vorzubereiten. Des weiteren kannst du kein Erwachsenen Leben führen, da die Geschwister, vor allem die 11. Jährige ja gewissen Kinderschutzmassnahmen unterliegt, wenn du verstehst was ich meine. Durch dieses Zusammenspiel ist es dir unmöglich, dich auf dein Berufsleben vorzubereiten.

Generell steht dir dein kindergeld zu, also schon mal 219 Euro. Je nach Schulart kannst du BAB oder Bafög beantragen.

Prinzipiell darf dich das Sozialamt gar nicht ablehnen, selbst wenn du ohne Genehmigung aussiehst und erst dann die Hilfe beantragt. Des die Sanktionen sind sowieso aufgehoben und ab Januar ist das eh alles anders

Also gehen tut alles, man muss es wollen.

Eine größere Wohnung kostet viel mehr Geld. Verdiene selber Geld, dann kannst du dir sogar eine eigene Wohnung leisten. Bis dahin bleibt alles so, wie es ist.

"Morgens muss ich auch immer aufpassen dass meine jüngste Schwester noch am schlafen ist bevor ich mich im dunkeln umziehe."

Warum? Deine Schwester ist ein Mädchen und weißt doch wie Mädchen/Frauen aussehen!

"und ausziehen darf ich auch nicht"

Klar darfst Du ausziehen, Du bist volljährig! Wenn Du dir das verbieten lässt, dich nicht durchsetzt, sorry, DEIN Problem!