Minijob zu Midijob?

3 Antworten

Sobald Dein Einkommen aus einer Arbeitstätigkeit monatlich 450,00 übersteigt, so wird dieser Job auch für den Arbeitnehmer sozialversicherunspflichtig .... u.A. mit eigenen Kranken, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträgen.

Mit diesem Gleitzonenrechner kannst Du es nachberechnen :

https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

Vorrangig stellt sich die Frage, inwieweit Dein Arbeitgeber gewillt ist, einer Vertragsänderung - vom Minijob zum Midijob - zuzustimmen.

Der Arbeitgeber muß Deine Änderungskündigung nicht annehmen. soviel zu Deinem Wunsch in einen Midijob zu wechseln.