Midijob, Minijob und Gewerbe?

1 Antwort

Midijob ist Midijob.

Minijob geht neben einem Minijob und hat auf den keinen Einfluss.

Das Ergebnis aus der GbR musst Du, soweit es auf Dich entfällt, zusammen mit dem Gehalt aus dem Midijob versteuern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Taube123 
Fragesteller
 22.08.2021, 18:09

Ok, danke. Das heißt die beiden Einkommen Gewerbe + Midijob werden erst zusammen mit dem Lohnsteuerjahresausgleich/ bzw. der Einkommensteuererklärung im Folgejahr versteuert? Vorher passiert da nichts ?

Und auf die Sozialabgaben hat das Gewerbe keinen Einfluss?

Sie schreiben sofern das Ergebnis des Gewerbes auf mich fällt.... Das bedeutet, daß es auch gehen würde ein Umsatz und den daraus errechneten Gewinn nur auf eine Person der Gbr zu buchen? ?

Kurz dazu...Wir sind Eventköche und werden manchmal getrennt voneinander gebucht....Ziel der Gründung ist aber gemeinsam zu arbeiten.

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wfwbinder  22.08.2021, 19:39
@Taube123

Die GbR macht eine Gewinnermittlung. Der Errechnete Gewinn wird mit der "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte" auf die Gesellschafter verteilt. Dabei sind auch noch Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben zu berücksichtigen. Zu dieser GbR hast Du nichts gesagt, daher kann ich dazu auch nur sagen: Du hast das Ergebnis der GbR zu versteuern soweit es auf Dich entfällt, denn ich bin kein Hellseher.

Kurz dazu...Wir sind Eventköche und werden manchmal getrennt voneinander gebucht....Ziel der Gründung ist aber gemeinsam zu arbeiten.

Ein Beweis dafür, das man nur mit Kenntnissen über Euer Unternehmen eine klare aussage treffen kann.

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Taube123 
Fragesteller
 22.08.2021, 20:07
@wfwbinder

Danke, direkt oben in der ursprünglichen Frage, stand das mit der gbr.

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wfwbinder  22.08.2021, 20:14
@Taube123

ja, das mit der GbR habe ich gelesen (und ja auch Bezug darauf genommen), aber das mit dem Catering erst im Kommentar und wie es läuft können wir hier nicht wissen. Daher eben nur, Du hast den auf Dich entfallenden Teil zu versteuern.

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