Midijob, Minijob und Gewerbe?
Hallo,
folgende Konstellation stellt sich gerade bei mir zusammen:
Midijob:1000 Euro
Minijob:450 Euro
Gewerbeanmeldung Gbr/Nebenberuflich
(Kleinunternehmerregelung)
Jetzt die Fragen:
Ich bin langsam etwas verwirrt. Ist der Midijob immernoch ein Midijob wenn der Minijob dazu kommt ? Da das Einkommen dann zusammen 1450 Euro beträgt oder ist es egal weil der Midijob der Hauptjob ist und der 450 Eurojob abgabenfrei(kenne die genaue Bezeichnung nicht) bleibt?
Wenn ich die Gleitzone von 1300 Euro im Midijob überschreite, was genau passiert dann, bekommt der AG dann quasi Bescheid das er es anders verrechnen muss.
Und in wie fern beeinflusst die Selbstständigkeit das ganze?
Nehmen wir an ich verdiene hier 750 Euro im Monat. Wirkt sich das auf den Midijob aus?
Ich hoffe jemand kann mir etwas Licht in das Wirrwarr bringen. Beim Nachlesen stößt man auf sehr viele verschiedene Aussagen.
Danke
1 Antwort
Midijob ist Midijob.
Minijob geht neben einem Minijob und hat auf den keinen Einfluss.
Das Ergebnis aus der GbR musst Du, soweit es auf Dich entfällt, zusammen mit dem Gehalt aus dem Midijob versteuern.
Die GbR macht eine Gewinnermittlung. Der Errechnete Gewinn wird mit der "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte" auf die Gesellschafter verteilt. Dabei sind auch noch Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben zu berücksichtigen. Zu dieser GbR hast Du nichts gesagt, daher kann ich dazu auch nur sagen: Du hast das Ergebnis der GbR zu versteuern soweit es auf Dich entfällt, denn ich bin kein Hellseher.
Kurz dazu...Wir sind Eventköche und werden manchmal getrennt voneinander gebucht....Ziel der Gründung ist aber gemeinsam zu arbeiten.
Ein Beweis dafür, das man nur mit Kenntnissen über Euer Unternehmen eine klare aussage treffen kann.
Danke, direkt oben in der ursprünglichen Frage, stand das mit der gbr.
Ok, danke. Das heißt die beiden Einkommen Gewerbe + Midijob werden erst zusammen mit dem Lohnsteuerjahresausgleich/ bzw. der Einkommensteuererklärung im Folgejahr versteuert? Vorher passiert da nichts ?
Und auf die Sozialabgaben hat das Gewerbe keinen Einfluss?
Sie schreiben sofern das Ergebnis des Gewerbes auf mich fällt.... Das bedeutet, daß es auch gehen würde ein Umsatz und den daraus errechneten Gewinn nur auf eine Person der Gbr zu buchen? ?
Kurz dazu...Wir sind Eventköche und werden manchmal getrennt voneinander gebucht....Ziel der Gründung ist aber gemeinsam zu arbeiten.