Minijob oder Midijob: Wo liegen Vor- und Nachteile bei Krankenversicherung, Steuer, Rente und bei Haupteinnahmen aus Vermietung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bei einem Minijob gelten folgende Regelungen:

Krankenversicherung (KV): wird pauschal vom Arbeitgeber getragen (13%). 

Rentenversicherung (RV): Arbeitgeber trägt 15% und Arbeitnehmer 3,7%. Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber die Befreiung von den 3,7% beantragen. Ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung vor einer Entscheidung kann sehr sinnvoll sein.

Steuern: Es ist eine Pauschalsteuer von 2% zu zahlen. Eine individuelle Lohnsteuer ist alternativ möglich.

Persönliche Beiträge des Arbeitnehmers: Die Krankenversicherungsbeiträge erhöhen sich nicht. In der Pflegeversicherung (PV) sind aufgrund der Minijobeinnahme höhere Beiträge zu zahlen.

 Midijob (selbständige Tätigkeit weiterhin nebenberuflich bzw. geringfügig):

Es sind nur Sozialversicherungsbeiträge aus dem Midijob zu zahlen (Arbeitnehmeranteile sind ermäßigt; in der Rentenversicherung besteht eine Wahlmöglichkeit: ermäßigte oder normale Beiträge). Alle anderen Einnahmen sind beitragsfrei, solange weder Rente, Betriebsrente, Direktversicherung o. Ä. bezogen wird.

Bei den Steuern werden alle Einnahmen addiert und dann die Steuer berechnet. Ggf. Rücklagen für Steuernachzahlungen bilden.

Falls Änderungen eintreten und die Selbständigkeit umfangreicher wird ("hauptberuflich selbständig"), sind aus allen Einnahmen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu entrichten.

Danke für den Stern!

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Hallo, der Minijob würde an Deiner Situation steuerlich und SV-rechtlich nichts ändern.

Ein Midijob könnte vorteilhaft sein: Du wirst aufgrund der Beschäftigung pflichtversichert, insbesondere in der GKV und damit preiswert und mit Beteiligung des Arbeitgebers krankenversichert. Dafür sollte aber der Midijob die Selbstständigkeit zeitlich und einkommensmäßig überwiegen, damit kein Zweifel über eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufkommt. Und dann sind auch keine Beiträge aus Vermietung mehr zu zahlen.

Natürlich sind dann die Einnahmen aus dem Midijob zu versteuern. Wie hoch, hängt vom Gesamteinkommen ab und muss selbst aus- und gegengerechnet werden.

Viel Glück

Barmer