Minijob ausüben werdend Krankschreibung?

3 Antworten

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer bzw. einen Arbeitsvertrag immer dann fristlos – also ohne Einhalten einer Kündigungsfrist – kündigen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt.

Ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt, wenn ein Mitarbeiter sich als arbeitsunfähig krankschreiben lässt, aber während der Phase der Arbeitsunfähigkeit einen Nebenjob ausübt – darüber urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil v. 26.08.1993, Az.: 2 AZR 154/93).

Arbeit trotz Arbeitsunfähigkeit: Kündigung möglich 

Als Arbeitnehmer kann man sich krankschreiben lassen, wenn man derart erkrankt ist, dass man seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht nachkommen kann, wenn man also „arbeitsunfähig erkrankt“ ist.

War/ist man nicht arbeitsunfähig erkrankt, lässt man sich dennoch krankschreiben und geht in dieser Zeit einer anderen Tätigkeit nach, kann das jedoch Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber sein. Denn dieses Verhalten kann ein wichtiger Grund für eine Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB sein. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/krankgeschrieben-darf-man-im-nebenjob-trotzdem-arbeiten_167887.html

Es kommt darauf an, wegen was du krankgeschrieben bist und ob das Arbeiten im Minijob den Genesungsprozess beeintraechtigen wuerde. Du solltest deinen Arzt fragen und dir von diesem ggf. bescheinigen lassen, dass gegen die Ausuebung des Minijobs aus seiner aerztlichen Sicht keine Bedenken bestehen.

wenn du im Hauptjob Dachdecker bist und hast dir ein Bein gebrochen
und im Minijob als Radiomoderator tätig bist, das würde bestimmt funktionieren.