Darf ich einen Minijob ausüben auch wenn ich vom Amtsarzt vom Jobcenter erwerbsunfähig eingestuft wurde?

1 Antwort

°Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) voraussichtlich mindestens 6 Monate sowohl außer stande ist, eine übliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben, als auch außerstande ist, eine selbständige Tätigkeit für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben.“ -

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