"Pfandfreigabe des Hypothekengläubigers"
"Pfandfreigabe des Hypothekengläubigers
Ich möchte ein paar qm meines Grundstücks lastenfrei an meinen Nachbarn zum Zwecke der Erweiterung seiner Garageneinfahrt verkaufen. Die Vermessungskosten und die Kosten der Abschreibung zahlt er. Der Wert des unbebauten Teilstücks beträgt etwa 2 % des derzeitigen Verkehrswerts. Mein Grundstück ist mit einer Hypothek in Höhe von rd. 50 % des Verkehrswerts belastet. Bedarf es der zur lastenfreien Abschreibung des neu zu vermessenden Teilstücks der Zustimmung des Hypothekengläubigers? "
1 Antwort
Dago Bert:
Es bedarf keiner Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers für den Fall, dass in einem behördlichen Zeugnis – es heißt „Unschädlichkeitszeugnis“ und wird vom Katasteramts ausgestellt - festgestellt wird, dass die Änderung für die Berechtigten (z. B. Grundstücksgläubiger) unschädlich ist (§ 120 EGBGB). Der Notar informiert.