Mietvertrag?

5 Antworten

Bei Mietvertraegen gibt es im Normalfall kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine Ausnahme gibt es da nur bei online als Verbraucher mit einem Unternehmer ueber ein auf Fernabsatzvertraege ausgelegtes System geschlossenen Mietvertraegen, wenn man das Mietobjekt vorher nicht besichtigt hat.

Du hast kein Widerrufsrecht. Du kannst mit dem Vermieter sprechen, ob er bereit ist, den Vertrag gegen einen Schadensersatz für den Leerstand vorzeitig aufzuheben. Wie z.B. einer Monatsmiete, weil er nicht rechtzeitig einen neuen Mieter findet. Er muss das nicht, es wäre für ihn aber insgesamt natürlich weniger Papierkram

Das Widerrufsrecht ist gültig für Verträge im Fernabsatzgeschäft, sowie bei Verträgen bei Haustürgeschäften. Also Onlineshoping, Katalogkauf oder ein unangemeldeter Vertreter vor deiner Haustür.

Ein Mietvertrag nach einer Wohnungsbesichtigung gehört nicht dazu. Du wirst also die 3 Monatige Kündigungsfrist einhalten müssen, wenn dich der VM nicht kulanterweise vorher aus dem Vertrag entlässt.

Wenn du nen Kündigungsverzicht mit unterschrieben hast, so ist auch dieser Gültig. Dann sitzt du ggf für 1-2Jahre auf dem Vertrag und dein VM lässt dich nicht raus.

"Der Vertrag wurde per Mail gemacht! Bitte helft mir danke :)"

Sofern Du dir die Wohnung vorher angesehen und/oder vorher direkten Kontakt zum Vermieter/der Hausverwaltung hattest, ist das sowas von egal!

Dir steht kein Widerruf zu.

Und deshalb musst Du hierüber auch nicht aufgeklärt werden!

Man sollte sich also vorher genau überlegen, was man will bzw. was man nicht will.

Du bist nun auf die Kulanz des Vermieters angewiesen, also immer schön nett und freundlich bleiben!

Über das Wiederrufsrecht wurde ich vom Vermieter nicht belehrt

Für einen Wohnungsmietvertrag gibt es keine 14-tägige Widerrufsfrist.

Damima14 
Fragesteller
 17.05.2023, 01:47

Für wen gilt die Frist dann?

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Damima14 
Fragesteller
 17.05.2023, 01:55

also Google sagt da was anderes

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Alarm67  17.05.2023, 08:25
@Damima14

Dann musst Du richtig googlen! 😜😁😎

"Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist."

https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-m/mietvertrag-ruecktrittsrecht.html#:~:text=Es%20gibt%20kein%20gesetzliches%20R%C3%BCcktrittsrecht,die%20neue%20Wohnung%20eingezogen%20ist.

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