Das Mietverhältnis beenden, wann möglich?

3 Antworten

Mindestmietzeit 1 Jahr, beginnend mit dem 15.07.2021

Kündigungsfrist 3 Monate

Zum Monatsende.

Heute ist der 11.05.

Das erste Monatsende, ZU dem aktuell unter Einhaltung von MINDESTENS 3 Monaten gekündigt werden kann, ist somit der 31.08.2022, wobei die Kündigung drei Monate vorher beim Vermieter eingehen muss.

Der Vertragstext ist uneindeutig.

"Die Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis frühestens ein Jahr nach Mietbeginn kündbar ist" und dann beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende. Das heisst, ab dem 15.7.22 darfst Du kündigen, dann frühestens zum 31.10.22.

Dem widerspricht der Ausdruck frühestens "zum" 15.7.22. Gleichzeitig steht dort aber auch, dass Du eben nicht zur Monatsmitte kündigen kannst, sondern nur zum Monatsende. Du kannst also gerade nicht zum 15.7.22 kündigen. Also könnte man den Vertrag so auslegen, dass "zum" 15.7.22 eben nicht gemeint war. Dann hätte dort eigentlich "ab" 15.7.22 stehen müssen.

Wenn man sich mit dem Vermieter nicht einigen kann ("ich akzeptiere Ihre Kündigung zum 31.8.22", das schriftlich), würde ich es wohl nicht auf einen Prozess ankommen lassen, sondern erst ab oder zu November 2022 eine neue Wohnung mieten..

Sehe ich genauso.

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Bedeutet, dass besagte Wohnung frühestens zu 31.8.2023 gekündigt werden kann.

Absatz zwei Deines Textes ist absurd, da es sich gemäß Absatz eins um ein unbefristetes Mietverhältnis - allerding einer Minestlaufzeit - handelt.

Sie meinen zum 31.8.22

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@Karikat
frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteie, das heißt frühestens zum 15.7.22 mit gesetzlicher Kündigungsfrist (3Monate) zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.

Das Datum 15.8. 22 ! ist erkennbar ein fälschlich eingetragenes Datum - ob dieses nun dazu führt das dieser 1-jährige Kündigunsausschluss nicht gilt ... ???

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@wilees

Wo holst Du jetzt den 15.8.22 her (wurde vlt. der Fragetext geändert?) Und wie kommst Du auf 2023? 🤔

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