Das Mietverhältnis beenden, wann möglich?
Hi ich stehe gerade wie der Ochs vor dem Berg....
Im Mietvertrag steht folgendes:
1. Das Mietverhältnis beginnt am 15.7.21 und läuft auf unbestimmte Zeit. die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteie, das heißt frühestens zum 15.7.22 mit gesetzlicher Kündigungsfrist (3Monate) zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.
2. Die Parteien schließen die Anwendung des Paragrafen 545 BGB (Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) aus. setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.
Ich checke jetzt nicht, muss ich 3 Monate Kündigungsfrist Einhalten, wenn ich vor dem 15.7.22 kündigen möchte?
Oder wie ist das? Danke im voraus
3 Antworten
Mindestmietzeit 1 Jahr, beginnend mit dem 15.07.2021
Kündigungsfrist 3 Monate
Zum Monatsende.
Heute ist der 11.05.
Das erste Monatsende, ZU dem aktuell unter Einhaltung von MINDESTENS 3 Monaten gekündigt werden kann, ist somit der 31.08.2022, wobei die Kündigung drei Monate vorher beim Vermieter eingehen muss.
Der Vertragstext ist uneindeutig.
"Die Parteien sind sich einig, dass das Mietverhältnis frühestens ein Jahr nach Mietbeginn kündbar ist" und dann beginnt die dreimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende. Das heisst, ab dem 15.7.22 darfst Du kündigen, dann frühestens zum 31.10.22.
Dem widerspricht der Ausdruck frühestens "zum" 15.7.22. Gleichzeitig steht dort aber auch, dass Du eben nicht zur Monatsmitte kündigen kannst, sondern nur zum Monatsende. Du kannst also gerade nicht zum 15.7.22 kündigen. Also könnte man den Vertrag so auslegen, dass "zum" 15.7.22 eben nicht gemeint war. Dann hätte dort eigentlich "ab" 15.7.22 stehen müssen.
Wenn man sich mit dem Vermieter nicht einigen kann ("ich akzeptiere Ihre Kündigung zum 31.8.22", das schriftlich), würde ich es wohl nicht auf einen Prozess ankommen lassen, sondern erst ab oder zu November 2022 eine neue Wohnung mieten..
Bedeutet, dass besagte Wohnung frühestens zu 31.8.2023 gekündigt werden kann.
Absatz zwei Deines Textes ist absurd, da es sich gemäß Absatz eins um ein unbefristetes Mietverhältnis - allerding einer Minestlaufzeit - handelt.
frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteie, das heißt frühestens zum 15.7.22 mit gesetzlicher Kündigungsfrist (3Monate) zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist.
Das Datum 15.8. 22 ! ist erkennbar ein fälschlich eingetragenes Datum - ob dieses nun dazu führt das dieser 1-jährige Kündigunsausschluss nicht gilt ... ???
Sie meinen zum 31.8.22