Wohnungswechsel im gleichen haus.Neuen Mietvertrag schon unterschrieben?

5 Antworten

Du kannst kündigen wie es im Vertrag steht.
Der Vermieter wird aber wohl keine Geschäfts mehr mit dir machen.

normalerweise steht im Mietvertrag, dass du innerhalb eines bestimmten Zeitraums (normal 2 Wochen) noch aus dem Vertrag aussteigen kannst

Eine solches Recht gibt es normalerweise nicht im Mietvertrag. Das Recht wäre reines Wunschdenken.

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@LittleArrow

Normalerweise steht es dort eben nicht. Welches Interesse an einem Mietausfall sollte ein Vermieter denn haben, wenn sein Mieter einen Tag vor Mietbeginn zurückträte?
Bei Arbeits-, gar Berufsausbildungverträgen ist es ganz anders: Da der Beschäftigte am ersten Tag probezeitkündigen kann ist es für den Arbeitgeber von Interesse, die Stelle rechtzeitig neu besetzen zu können.

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@imager761
Normalerweise steht es dort eben nicht.

Genau das habe ich geschrieben.

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Es müsste möglich sein, vom Mietvertrag zurück zu treten.

Nein, ein gesetzl. Rücktrittsrecht besteht bei Wohnraummietverträgen nicht und wir daher nur in seltensten Ausnahmefällen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.

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können wir noch zurück treten vom Vertrag???

Unwahrscheinlich. Im Ggs. zu Arbeitsverträgen ist ein Rücktrittsrecht vor Vertragsbeginn in Wohnraummietverträgen seltenst vereinbart und besteht andernfalls (gesetzlich) nicht.

Sofern mietvertraglich die Kündigungsmöglichkeit nicht erst mit Beginn des Mietverhältnisses beginnt, also die Frist erst zum entsprechend vertraglich vereinbarten Mietbeginn zu laufen beginnt, kann man den jetzt schon kündigen. Die gestzl. Kündigungsfrist gem. § 573c Abs. 1 BGB beginnt mit Zugang der Kündigungserklärung gegenüber dem Vermieter. Bis zur Beendigung nach dieser Rechtsvorschrift schuldet man ab vertragl. Mietbeginn Miet-, Betriebskosten- und Kautionsratenzahlung und Vertragserfüllung (Treppenhausreinigung), ob man dort einzöge oder nicht.

Für Wohnungsmietverträge gibt es ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde.

Ich glaube nicht, dass Euer Mietvertrag eine solche Vereinbarung enthält. Das wäre nämlich sehr ungewöhnlich.

Bleibt also nur die Kündigung des Vertrags. Wenn Ihr Glück habt, läßt sich der Vermieter zur Abkürzung der Kündigungsfrist auf einen Nachmieter ein.