Fernabsatzgeschäft Widerruf nicht akzeptiert?
Hallo, mein Mann hat ein neues Geschäft aufgemacht und versucht das bei Google einzutragen, da gab es aber Probleme und wir haben uns an den Google Kundenservice gewendet. Später kam dann ein Anruf angeblich vom Google Kundenservice und da mein Mann kein Deutsch kann, hat er denen meine Nummer gegeben. Ich habe dann telefoniert und da ich Gerade drei Kranke Kinder habe, könnte ich nicht richtig alles verstehen. Auf jeden Fall meinten Sie das würde 79 € kosten um die Daten richtig einzutragen.
Ich habe dann erstmal ja gesagt, obwohl ich schon Zweifel hatte. Am nächsten Tag hat er eine Email bekommen mit einem Google Auszug von irgendwelchen Geschäftsdaten, welche nichtmal zu seinem Geschäft gehören und einen Termin zu einer Netzanalyse. Ich habe dann erstmal die Firma gegoogelt und viele negative Bewertungen gesehen, das die Firma nicht zu Google gehört.
Also habe ich den Vertrag sofort widerrufen. Jetzt kam eine Rechnung über 100€ mit dem Hinweis, dass Geschäftsverträge nicht widerrufen werden können und die Dienstleistung ja erbracht wurde.
Kann ich da jetzt noch irgendwas tun, oder muss ich einfach bezahlen?
3 Antworten
Im B2B- Bereich gibt es kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften, das gibt es nur, wenn man Verbraucher ist.
https://www.it-recht-kanzlei.de/unterschiede-fernabsatz-b2b-b2c.html#abschnitt_23
(Herunterscrollen bis " III. Das Widerrufsrecht")
Insgesamt finde ich, dass es keine gute Idee ist, wenn ein Unternehmer mit Sitz in Deutschland die Amtssprache nicht spricht und die elementaren Regelungen nicht kennt - das kann ziemlich schnell sehr teuer werden. Seht zu, dass Ihr diese Wissenslücken so rasch wie möglich schließt, sonst seid Ihr schneller pleite, als Ihr gucken könnt. Mit drei oder mehr Kindern wäre das katastrophal.
Wie Du selbst schreibst:
"mit dem Hinweis, dass Geschäftsverträge nicht widerrufen werden können und die Dienstleistung ja erbracht wurde."
Offenbar sieht die Firma das mit der Erbringung der Leistung also anders. Das kannst Du aber nicht hier klären, sondern nur direkt mit der Firma.
Ja danke. Sie meinten halt, dass dieser Google Auszug die Dienstleistung ist.
Ein Widerrufsrecht besteht hier nicht, das ist korrekt. Ihr habt jetzt im Grunde zwei Möglichkeiten:
- bezahlen
- nicht bezahlen und abwarten, ob diese dubiose Firma die Forderung einklagt
Ich würde die Forderung zurückweisen, sowohl einen wirksamen Vertragsschluss als auch die korrekte Leistungserbringung bestreiten, und einen Vertragsschluss im Übrigen nach § 123 BGB anfechten.
Ich weiß aber nicht, ob ich es da auf einen Prozess ankommen lassen würde. Die Amtsrichter sind in der Entscheidung relativ frei, und wir haben als Firma dahingehend schon schlechte Erfahrungen gemacht. Und wenn ihr verliert, vervielfachen sich die Kosten.
Was ja auch korrekt ist!
Selbständige genießen keinen Widerruf, es sei denn, dieses wird freiwillig eingeräumt
Was hier wohl nicht der Fall ist!
Theoretisch ist mir das ja klar. Aber wie kann eine Rechnung erstellt werden für eine Dienstleistung welche ja gar nicht erbracht wurde?