Fernabsatzgeschäft Widerruf nicht akzeptiert?

3 Antworten

Im B2B- Bereich gibt es kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften, das gibt es nur, wenn man Verbraucher ist.

https://www.it-recht-kanzlei.de/unterschiede-fernabsatz-b2b-b2c.html#abschnitt_23

(Herunterscrollen bis " III. Das Widerrufsrecht")

Insgesamt finde ich, dass es keine gute Idee ist, wenn ein Unternehmer mit Sitz in Deutschland die Amtssprache nicht spricht und die elementaren Regelungen nicht kennt - das kann ziemlich schnell sehr teuer werden. Seht zu, dass Ihr diese Wissenslücken so rasch wie möglich schließt, sonst seid Ihr schneller pleite, als Ihr gucken könnt. Mit drei oder mehr Kindern wäre das katastrophal.

Theoretisch ist mir das ja klar. Aber wie kann eine Rechnung erstellt werden für eine Dienstleistung welche ja gar nicht erbracht wurde?

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@Barbershop

Wie Du selbst schreibst:

"mit dem Hinweis, dass Geschäftsverträge nicht widerrufen werden können und die Dienstleistung ja erbracht wurde."

Offenbar sieht die Firma das mit der Erbringung der Leistung also anders. Das kannst Du aber nicht hier klären, sondern nur direkt mit der Firma.

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@Eifelia

Ja danke. Sie meinten halt, dass dieser Google Auszug die Dienstleistung ist.

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Ein Widerrufsrecht besteht hier nicht, das ist korrekt. Ihr habt jetzt im Grunde zwei Möglichkeiten:

  • bezahlen
  • nicht bezahlen und abwarten, ob diese dubiose Firma die Forderung einklagt

Ich würde die Forderung zurückweisen, sowohl einen wirksamen Vertragsschluss als auch die korrekte Leistungserbringung bestreiten, und einen Vertragsschluss im Übrigen nach § 123 BGB anfechten.

Ich weiß aber nicht, ob ich es da auf einen Prozess ankommen lassen würde. Die Amtsrichter sind in der Entscheidung relativ frei, und wir haben als Firma dahingehend schon schlechte Erfahrungen gemacht. Und wenn ihr verliert, vervielfachen sich die Kosten.

"Fernabsatzgeschäft Widerruf nicht akzeptiert?"

Was ja auch korrekt ist!

Selbständige genießen keinen Widerruf, es sei denn, dieses wird freiwillig eingeräumt

Was hier wohl nicht der Fall ist!