Mietkaution vor 18 Jahren nicht überwiesen. Was nun?

2 Antworten

Hört sich für mich an als würde der Vermieter nicht auf Zahlung der Kaution bestehen.

Herzdame252 
Fragesteller
 12.05.2023, 18:54

Ich muss ja sowieso wegen meines neuerlichen Antrags auf Grundsicherung mit der Bescheinigung zum Amt und frage da mal nach. Aber hat denn der Vermieter noch eine rechtliche Handhabe, um mir deswegen eine Kündigung zu schicken?

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Steinemann  14.05.2023, 18:34
@Herzdame252

Der Anspruch des Vermieters auf die Kaution verjährt mit Ablauf des dritten Jahres nach der Vereinbarung über die Kaution.

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"und ich kann's ehrlich gesagt nicht so gut mit dem Vermieter, weil das ein ganz arroganter Schnösel ist, der sofort auf Konfrontation geht, wenn ihm was nicht passt."

Äußerst frech und unfair!!!

Der Vermieter hat seit über 18 Jahren diese Kaution nicht eingefordert, dann solche unhöflichen Worte in Richtung Vermieter zu äußern, zeigt was für ein Mensch Du bist!