Das ist genau richtig berechnet mit 25%!!! denn 3 Monate von 12 sind nun mal 25% ;-) usw.

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..Das wird er früher oder später sowieso rauskriegen. Ehrlichkeit währt am längsten... Dein Vater kann die Kosten fürs Studium absetzen, aber das halt nur für die 8 Monate, Du solltest ihn fairerweise die Wahrheit sagen, denn er macht sonst falsche Angaben auf seiner Eink.St. erklärung. und das gibt doch unnötig evtl. Ärger. Sag doch, Du hast ein Praktikum gemacht ab 1.9. so oder ähnlich... das fällt dann unter Notlüge ;-)

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..Die Antwort sollte ganz klar im Arbeitsvertrag beantwortet sein. Die 15 Arbeitstage werden ja sicher mit der entsprechenden Entlohnung auch drin stehen... Wenn dem nicht ist, einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag anfordern, wo diese Einsatztage genau formuliert sind, bzw. wann der Einsatzplan vorzuliegen hat. (in der Regel wöchentlich) So sind sie immer auf der sicheren Seite.

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Ihr seit dann eine Bedarfsgemeinschaft und Euer beider Einkommen wird zusammen gerechnet. Wie alt ist Deine Freundin? Der Gesetzgeber hat jugendlichen Erwachsenen ein bischen die Freiheit genommen aus dem Elternhaus ..auf Kosten des Staates.. zu fliehen...

Aber erst schreibst, Du bist zu Deiner Freundin gezogen, dann wieder sie zu Dir. in eine 2-Zimmer-Wohnung.. ?!

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Es ist doch ganz einfach, beweise ihr (Deiner Chefin) das Du 60 Std. in 2 Wochen gearbeitest hast... Nur das ist grundlage. Wenn Sie Dir den Urlaub anrechnest, hast Du halt ja 6 Std ( oder wie viel das am 31. im Plan gewesen wären) mehr auf dem Arbeitszeitkonto...Dann hast eben Gutstunden oder zu bezahlende Mehrarbeit... Im Endeefekt ist das das Gleiche in grün, wenn Du Deine Mehrarbeit abbummelst. War das Verständlich genug?

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So ein änlichen Fall habe ich auch schon erlebt, aber da hilft nur die Räumungsklage... was Anderes bringt überhaupt nichts...und zugleich das Amt benachrichtigen, die wollen sonst die Mietzahlungen zurück. Die Kosten sind an mir kleben geblieben...allerdings kommt drauf an, wie es im Vertrag geregelt ist, was von Amts wegen ja abgesegnet wurde. Aber mit der Rechtsschutzvers. hält sich alles in Grenzen.. Good luck!!!!!!

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..Bei einer EU-Rente kommt sicher keine Steuer dabei raus...also keine Zusammenveranlagung...wieso? Dein Ex soll mal schön seine Steuern alleine bezahlen...;-) Und er erwartet sicher durch Deine Steuervorteile eine Rückzahlung...die er natürlich nicht teilen will?!?

Oder hat er Unterhalt gezahlt?

Antwort genug?

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..wenn Sie die Tochter sind, wird das wohl oder übel ihre Angelegenheit werden, sie sind ja auch mal Erbin. Fragen Sie doch mal bei der Caritas, Sozialverband o.ä. nach...

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Bekommen Sie denn auch andere Gelder seit Juli , z.B. AlG? Wieso eine Sperre? Sie werden mit ihren 400 Euro -Job zum 31.10. bei der Minijobzentrale abgemeldet. Ab 1.11. verändert sich Ihr Einkommen, also mit Soz.vers.pflichtigen Abgaben, ein Vertrag über 1000 Euro ist ratsam. Dann wieder zum 30.11.abmelden bei ihrer Krankenkasse. Ab 1.12. wieder Vollzeit neu anmelden. Sie können aber nicht im gleichen Betrieb Vollzeit und 400 Euro abrechnen lassen. Ist ein bischen Arbeit für ihren Steuerberater, aber er bekommt dafür ja auch Geld. ;)

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Wann läuft denn die bis jetzt bewilligte Rente aus? Denn z.B. bis 31.12. Rente.... d.h. ab 1.01. arbeitslos unbedingt melden und beim Amt darauf hinweisen, dass Antrag auf Rente gestellt ist. Somit bekommt man sofort ALG , ist aber nicht vermittelbar , wenn Krankschreibung vorliegt (logisch!?) und wenn die Rente bewilligt wird, wird ab 01.01. rückwärts wieder Rente gezahlt und die Rente und ALG wird von beiden Ämtern intern verrechnet.

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Arbeitslos während Elternzeit, Anspruch auf ALG1, Kein Krippenplatz

Hallo, kurz zur Situation: Durchgehend Vollzeit beschäftigt (40 Stunden die Woche) seit 2006, dann am 08.01.2011 in Mutterschutz gegangen und jetzt bis 27.02.2012 noch in Elternzeit mit Bezug von Elterngeld.

Arbeitgeber hat Ende Januar die Betriebstätigkeit schon eingestellt und dann Insolvenz angemeldet. Musste kündigen um einen Anspruch auf Insolvenzgeld (der restliche Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) zu erhalten.

Bin also seit Ende Mai arbeitslos. Auch schon beim Arbeitsamt als Arbeitslos gemeldet, nur noch nicht als Arbeitssuchend, da die Dame am Telefon gemeint hat, das soll ich erst knapp 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit machen da ich der Arbeitswelt ja erst ab 1 März 2012 wieder voll zur Verfügung stehe.

So nun mein Problem...da ich jetzt arbeitslos bin, entfällt mein Anspruch auf einen Krippenplatz, da beide Eltern Vollzeit arbeiten müssen. ALG 1 erhalte ich aber wohl auch erst wenn ich einen Krippenplatz vorzeigen kann. Und das Gleiche gilt auch für das Arbeitssuchend melden. Ist dies nicht eine Zwickmühle?

Ich kann mich nicht arbeitssuchend melden und beziehe kein Geld mehr ab 1 März 2012 da ich keinen Krippenplatz habe oder bekomme, bekomm aber auch keinen Krippenplatz da ich nicht arbeite......

ALG 2 steht ausser Frage, da mein Mann Vollzeit berufstätig ist. Auch Omas/Opas oder sonstige Freunde oder Familienangehörige können nicht auf die Kleine aufpassen.

Was kann ich noch machen, das unser Lebensunterhalt ab März gesichert ist, denn wir sind auf beide Einkommen angewiesen? Würde ich ALG 1 bekommen wenn ich ein Fernstudium anfangen würde?

Ich denke unsere Politiker sollten noch ein wenig mehr an dieser Lücke im System arbeiten und es Wiedereinsteigern nicht so schwierig machen.

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Ich rate Ihnen sich überall zu bewerben,egal, als was... mit einer Zusage dann zum Kindergartenplatzantrag.... Damit wäre erstmal dieser Platz sicher.. Dann haben Sie immer noch Zeit und Ruhe sich nach einen Wunscharbeitsplatz umzuschauen... Man muss ja nicht den 1. Vertrag antreten oder ewig dort bleiben, aber Vorsicht bei der Vertragsunterzeichnung, nicht das da was drin steht , was finanziellen Nachteil bringt, bei Kündigung vor Vertragsbeginn....;-) Auf jeden Fall jetzt schon Bewerbungen schreiben Vielleicht reicht dem Kindergarten schon eine Zusage für ein Arbeisplatz, also kein Vertrag, das müssten Sie erfragen.. Viel Glück!

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..Ihr befindet euch in einer "Bedarfsgemeinschaft".... zählt euer beider Einkommen zusammen, was ihr hier ja nicht veröffentlichen müsst...!! Aber für eine genaue Antwort notwendig wäre... stellt einen Antrag. Je früher, um zu besser....;-)

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Aber der beste Weg ist doch s o f o r t einen Antrag auf Wohngeld usw. zu stellen, mehr wie eine Ablehnung haben Sie doch nicht zu befürchten..... ABER der Tag der Antragstellung ist immer von Bedeutung!! (ab da wir gezahlt) Zur Not gibts überall Beratungsstellen, wie den Sozialverband usw.

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..Nun mal Entspannung, einfach die Briefe zurückschicken, mit dem Vermerk, das Sie das Kindergeld nicht erhalten haben, (gehe ich mal von aus) ...ist ja auch aus der beim Amt gespeicherten Kontoverbindung ersichtlich, wohin die Zahlungen gingen. Wenn Sie die neue Anschrift von ihrer Tochter haben, gleich mit dazu...und schon weiß das Amt wohin sie ihre Schreiben versenden müssen. Ihre Tochter ist volljährig und muss das allein klären. Ob sie verheiratet ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. ok?

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..also mein Vorgänger hat nicht richtig gelesen....Der Auszug hat doch schon lange statt gefunden! Also höflich den Vermieter auffordern die Freigabe zu unterschreiben! (per Einschreiben und Rückschein) (Die Bank, wo das Konto geführt wird, hält dafür Vordrucke bereit)

Wie schon richtig bemerkt, wird der Vermieter von dem Konto garkeine Kenntnisse mehr haben nach so langer Zeit. Wieso halbieren? wenn dem Vermieter Kosten entstanden sind , muss er es Ihnen nachweisen!

Wenn der Vermieter nicht reagiert, hilft nur der Schritt zum Anwalt, ( und die entstehenden Kosten auf den Beklagten übertragen lassen...)

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..Das Beste wäre 12 Monate natürlich pauschal versteuert 400 Euro zu erhalten. Frage vorweg: werden denn die 400 Euro pauschal versteuert? Besser wären 2 Arbeitsverträge und in der Krankheitsvertretung "kurzfristig " ( 50 Tages-Regelung) anzuwenden...Schummel: auch 4 Monate = 2 abrechnen = mtl 1.800 also---psst nicht wetersagen ....*ggg

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