Sonderzahlung während Elternzeit - steuerliche Behandlung

1 Antwort

Hallo, soweit ich weiss musst du keine Steuer zahlen, wenn du in dem Jahr, in dem du das Weihnachtsgeld bezogen hast, keine steuerbaren Einkünfte hattest (Mutterschaftgeld zählt nicht). Zitat: Auch eine Einmalzahlung, die ein Mitarbeiter während der Elternzeit erhält, ohne dass er ein laufendes Entgelt bekommt, ist steuer- und beitragspflichtig. **Das gilt allerdings nur, wenn Ihr Unternehmen der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter im laufenden Kalenderjahr bereits Arbeitsentgelt bezahlt hat****** Da ich nun in einer ähnlichen Situation bin wie du, würde es mich sehr interessieren, wie und ob das Weihnachtsgeld besteuert wurde oder ob nur dem Progessionsvorbehalt unterlag. Hoffe, ich bekommen noch eine Antwort von dir, weil der Beitrag von dir schon älter ist....