Mein Kind möchte ihren vater nicht sehen da sie Angst vor ihm hat muss ich sie raus geben?
Ich und mein Mann sind seit März getrennt ende April bin ich mit meiner Tochter [6 jahre]ausgezogen bis jetzt wollte er die kleine einmal zu einem Konzert mitnehmen wo ich gesagt habe sie ist krank darauf fragte er wenn er sie mal Wieder sehen darf er kann sie sehen nur nicht alleine bekam er von mir als Antwort er hat sich seit April nicht einmal für sie interessiert sie zeigt auch totale Abneigung und Angst als wir telefoniert hatten zitterte sie sie möchte ihn nicht sehen sie hat mitbekommen das er mir gegenüber Gewalt tätig war er streitet es natürlich ab. Er trinkt auch sehr oft und viel hat sehr oft mit ihr geschimpft eigentlich täglich Interesse zeigte er so gut wir gar nicht. Muss ich sie raus geben wenn er sie sehen will haben beide das gemeinsame Sorgerecht? Ich habe auch Angst das meinem Kind was passiert er hat noch nie länger wie eine Stunde auf sie aufgepasst hab mich immer um sie alleine gekümmert
5 Antworten
Kannst ja mal überlegen, was von Deinen Behauptungen lässt sich gerichtsfest Beweisen?
In D ist es nicht verboten Alkohol zu trinken, ebenso ist keine Menge gesetzlich geregelt.
Genau so ist es, wenn Ehepartner Auseinandersetzungen auf dem Rücken ihrer Kinder austragen. Klar da wird den ganzen Tag negativ über den Ex geredet, deshalb zittert das Kind dann und hat Angst.
Denk mal darüber nach, was Ihr dem Kind antut.
haben beide das gemeinsame Sorgerecht?
.... und soweit er gegenüber dem Kind nicht gewalttätig war / ist, hast Du ihm Umgang zu gewähren und diesen Umgang auch gegenüber dem Kind positiv zu beeinflussen.
Ansonsten versuche gemeinsam mit dem JA eine Möglichkeit zu finden, wie sich der Umgang im Interesse des Kindes gestalten lassen könnte.
Ja haben beide das Sorgerecht nur trinkt er sehr viel und wird aggressiv auch dem kind gegenüber
Dee Vater hat einen Anspruch auf sein Kind!
Und Du hast auch nicht vorzugeben, dass das nur unter Aufsicht erfolgt. Wenn dann macht das das Gericht!
Und Deine Ängste/Vermutungen tun nicht zur Sache, wenn der Vater seiner Tochter gegenüber noch nie gewaltätig aufgetreten ist.
Sprich mit dem JA über ein begleitendes Umgangsrecht, dabei ist der Vater nie allein mit dem Kind, es ist immer eine Aufsichtsperson des JA dabei.
Oder er darf das Kind nur unter deiner Aufsicht sehen.
Warum hast du nicht bei der Sorgerechtsentscheidung deine Bedenken geäußert?